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>> Straßensperrungen in Sachsen:


straßenunterhaltung

Einschränkungen wegen Baumpflegearbeiten:

Wann: 9. Februar bis 8. März 2024
Wo: an kommunalen Straßen und Staatsstraßen im Gemeindegebiet

(Foto: Pixabay)

winterdienst

 

(Foto: Pixabay)

Informationen zum Winterdienst in der Gemeinde Eppendorf

Gemeindestraßen
Der Winterdienst an Gemeindestraßen erfolgt auf der Grundlage des von der Gemeinde vorgegebenen Winterdienstplanes für öffentliche Straßen, Wege und Plätze.

Die zu räumenden oder zu streuenden Flächen sind in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Bevor Flächen der Dringlichkeitsstufe II und III geräumt oder gestreut werden, prüft der Winterdienst, ob bei Flächen der Dringlichkeitsstufe I ein Nachräumen oder Nachstreuen erforderlich ist. Der Räum- und Streuplan liegt im Rathaus Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, im Bauamt (Zimmer 11) zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme auf.

Staatsstraßen und Kreisstraßen
Der Winterdienst auf Staatsstraßen und Kreisstraßen wird innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage von den zuständigen Straßenmeistereien abgesichert.

Hinweis für Straßenanlieger
Die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Eppendorf vom 18. März 1999 geregelt.

Auszug aus der Straßenreinigungssatzung:
Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung die Gehwege oder dem Fußgängerverkehr gewidmete Flächen vom Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf eine solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist.
Die geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizuhalten, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Bitte beachten Sie, dass der zu räumende Schnee nicht dem Nachbarn, Bächen, aber auch nicht wieder der Straße zugeführt werden darf. Der Schnee kann problemlos im eigenen Grundstück abgelagert werden.
Gehwege und weitere betroffene Flächen sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr zu beräumen und zu bestreuen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 18:00 Uhr.

Parkverbot
Für die Durchführung des Winterdienstes werden Parkverbot-Schilder an den Straßenabschnitten Straße des 8. Mai, Neue Straße 5 – 15, Karl-Liebknecht-Str. 12 – 24 und Siedlungsweg aufgestellt. Diese Maßnahme ist für den Busverkehr und die Räumbreite der Winterdienstfahrzeuge erforderlich.

 



Aktuelles

 

 

Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> Eppendorfer Anzeiger

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