Informationen


Elektronischen Rechnungslegung

Die Gemeinde Eppendorf nimmt E-Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) entgegen. Alle Rechnungen sind zwingend über diese Plattform zu stellen. Sie erreichen die Produktivumgebung der OZG-RE unter dem Link https://xrechnung-bdr.de/. Bei erstmaliger Anmeldung auf der OZG-RE ist eine Registrierung notwendig. Zur Rechnungsstellung stehen folgende Übertragungswege zur Verfügung:

- Übermittlung von E-Rechnungen per Web-Upload
- Weberfassung von E-Rechnungen
- Übermittlung von E-Rechnungen per E-Mail
- Übermittlung von E-Rechnungen per De-Mail
- Übermittlung von E-Rechnungen über PEPPOL

Die Leitweg-ID der Gemeinde Eppendorf lautet: 14522110-GV01-23

>> weiterlesen unter »sachsen.de«

unternehmerreise

Technologie trifft Unternehmertum: Seien Sie dabei!

Mit Max Jankowsky, Präsident der IHK Chemnitz, live vor Ort!

Eine Reise mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Mittelsachsen und der Teleskopeffekt GmbH

Begleiten Sie uns am 24. März 2025 auf eine exklusive Unternehmerreise und erhalten Sie Einblicke in die Welt der Technologie und der neuesten Trends. Gemeinsam besuchen wir Microsoft und den High-Tech Gründerfonds (HTGF) in Berlin. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um wertvolle Kontakte zu knüpfen, Ihr Know-how zu erweitern und spannende Unternehmen von innen kennenzulernen. Anmeldungen sind bis zum 14. März 2025 möglich.

>> zur Anmeldung



>> Straßensperrungen in Sachsen:


Halbseitige Sperrung:

Auf der Talstraße S 237 kommt es wegen Baumpflegearbeiten zu Behinderungen. Es erfolgt eine halbseitige Sperrung; der Verkehr wird durch Ampeln geregelt. Die Arbeiten sind vom 17. Februar 2025 bis zum 20. Februar 2025 geplant.


winderdiesnt
(Foto: Pixabay)

Informationen zum Winterdienst in der Gemeinde Eppendorf

Gemeindestraßen
Der Winterdienst an Gemeindestraßen erfolgt auf der Grundlage des von der Gemeinde vorgegebenen Winterdienstplanes für öffentliche Straßen, Wege und Plätze.

Die zu räumenden oder zu streuenden Flächen sind in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Bevor Flächen der Dringlichkeitsstufe II und III geräumt oder gestreut werden, prüft der Winterdienst, ob bei Flächen der Dringlichkeitsstufe I ein Nachräumen oder Nachstreuen erforderlich ist. Der Räum- und Streuplan liegt im Bauamt (Zimmer 11) zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Staatsstraßen und Kreisstraßen
Der Winterdienst auf Staatsstraßen und Kreisstraßen wird innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage von den zuständigen Straßenmeistereien abgesichert.

Hinweis für Straßenanlieger
Die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Eppendorf vom 18. März 1999 geregelt.

Parkverbot
Für die Durchführung des Winterdienstes werden Parkverbot-Schilder an den Straßenabschnitten Straße des 8. Mai, Neue Straße 5 – 15, Karl-Liebknecht-Str. 12 – 24 und Siedlungsweg aufgestellt. Diese Maßnahme ist für den Busverkehr und die Räumbreite der Winterdienstfahrzeuge erforderlich.


breitband
(Foto: Deutsche Telekom)

Der Ausbau wird ab Anfang März 2025 fortgesetzt:

Ab 17. Februar 2025 wird der Breitbandausbau in Kleinhartmannsdorf fortgesetzt. Im Bereich Dorfstraße 60, 53-61, 48-49a, 21, 12-14, 4-8 ist mit Behinderungen durch Sperrungen, halbseitige Sperrungen zu rechnen. Die Arbeiten sollen bis 1. März 2025 abgeschlossen werden.

Vorrausichtlich in der Zeit vom 5. März bis 8. März 2025 erfolgt der Breitbandausbau im Bereich Mühlweg 1 (Sparkasse) bis zum Wohnhaus Nr. 4a. Dabei kann es kurzzeitig zu Einschränkungen kommen. Der Schulweg ist davon mit betroffen.

Die aktuellsten Informationen über die Baumaßnahmen zum Glasfaserausbau finden Sie auf unserem >>Facebook-Account<<

Informationen der GlasfaserPlus GmbH
>>weiterlesen<<


 

zurück



Aktuelles

 

 

>> Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> Eppendorfer Anzeiger

>> weitere Informationen

>> Wahlen 2025