Informationen



>> Straßensperrungen in Sachsen:


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(Foto: Pixabay)

Informationen zum Winterdienst in der Gemeinde Eppendorf

Gemeindestraßen
Der Winterdienst an Gemeindestraßen erfolgt auf der Grundlage des von der Gemeinde vorgegebenen Winterdienstplanes für öffentliche Straßen, Wege und Plätze.

Die zu räumenden oder zu streuenden Flächen sind in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Bevor Flächen der Dringlichkeitsstufe II und III geräumt oder gestreut werden, prüft der Winterdienst, ob bei Flächen der Dringlichkeitsstufe I ein Nachräumen oder Nachstreuen erforderlich ist. Der Räum- und Streuplan liegt im Bauamt (Zimmer 11) zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Staatsstraßen und Kreisstraßen
Der Winterdienst auf Staatsstraßen und Kreisstraßen wird innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage von den zuständigen Straßenmeistereien abgesichert.

Hinweis für Straßenanlieger
Die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Eppendorf vom 18. März 1999 geregelt.

Parkverbot
Für die Durchführung des Winterdienstes werden Parkverbot-Schilder an den Straßenabschnitten Straße des 8. Mai, Neue Straße 5 – 15, Karl-Liebknecht-Str. 12 – 24 und Siedlungsweg aufgestellt. Diese Maßnahme ist für den Busverkehr und die Räumbreite der Winterdienstfahrzeuge erforderlich.


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(Foto: Deutsche Telekom)

Einschränkungen wegen Breitbandausbau:

In der Zeit vom 14. Oktober 2024 bis 20. Dezember 2024 wurde für die Dorfstraße in Kleinhartmannsdorf, im Bereich zwischen den Hausnummern 1 und 238 einschließlich der Seitenstraßen eine halbseitige Sperrung bzw. Gesamtsperrung des Verkehrs angeordnet. Bitte beachten Sie die Einschränkungen bei der Müllentsorgung sowie im öffentlichen Personennahverkehr.


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