Informationen


strassenreinigungFoto: Pixabay

Die diesjährige Straßenreinigung findet vom

Dienstag, dem 11. April 2023 bis Freitag, dem 14. April 2023

statt. Bitte halten Sie für die Kehrmaschine die Fahrbahn frei und parken Sie in diesem Zeitraum im gesamten Gemeindegebiet nicht am Straßenrand, damit die Reinigung effektiv durchgeführt werden kann.

Unabhängig von der jährlichen Straßenreinigung gelten die Festlegungen der Straßenreinigungssatzung:
Straßenanlieger sind verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage Gehwege und weitere Flächen an Straßen zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Länge der Anliegergrundstücke. Zu beseitigen sind insbesondere Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen und darf weder den Nachbarn zugeführt werden, noch in die Schnittgerinne, Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. Straßenanlieger sind Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Als Straßenanlieger gelten auch Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die nicht mehr als 10 Meter von der Straße entfernt liegen. Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, sind die Flächen neben der Fahrbahn den ortsüblichen Gehwegen gleichzusetzen (ca. 1,50 Meter - Seitenstreifen).


>> Straßensperrungen in Sachsen:

Straßensperrung in Eppendorf:
Wann? Mittwoch, 5. April 2023 bis Freitag, 14. April 2023
Wo? zwischen Albertplatz S 235, Einmündung Kirchweg und
Oederaner Straße S 207, Einmündung Lindenweg
Warum? Fahrbahnerneuerung
Umleitung
Oederaner Str.:
Talstraße S 207 – Hammerleubsdorf K 7702 - Gahlenz
Umleitung
Freiberger Str.:
Großwaltersdorfer Straße S 207 - Großwaltersdorf, Gränitzer Straße - Saumstraße - Großhartmannsdorf B 101 - Brand-Erbisdorf

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>> Eppendorfer Anzeiger

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