Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
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Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
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orstübliche Bekanntgabe e05/2021 vom 14. Dezember 2021
Ortsübliche Bekanntgabe
über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 Alt. 4 i.V.m. § 24 Abs. 1 1. SprengV
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Das Landratsamt Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurden erteilt für
Samstag, den 8. Januar 2022,
zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr
auf dem Grundstück Kleinhartmannsdorf, Dorfstraße 35, in Eppendorf.
Eppendorf, 14. Dezember 2021
Axel Röthling
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