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orstübliche Bekanntgabe e05/2021 vom 14. Dezember 2021

Ortsübliche Bekanntgabe
über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 Alt. 4 i.V.m. § 24 Abs. 1 1. SprengV
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Das Landratsamt Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurden erteilt für

Samstag, den 8. Januar 2022,
zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr
auf dem Grundstück Kleinhartmannsdorf, Dorfstraße 35, in Eppendorf.

Eppendorf, 14. Dezember 2021

Bürgermeister
Axel Röthling

 

 

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