Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
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Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
orstübliche Bekanntgabe e04/2021 vom 3. Dezember 2021
Ortsübliche Bekanntgabe
über die Verfügung der Angaben des Beteiligungsberichts 2020 der Gemeinde Eppendorf
Der Gemeinderat Eppendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. November 2021 für das Berichtsjahr 2020 den Bericht über die Eigenbetriebe und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sowie als Anlage beigefügt, Angaben für die Zweckverbände, deren Mitglied die Gemeinde ist, sowie deren Beteiligungsberichte zur Kenntnis genommen. Die Angaben des Beteiligungsberichts 2020 werden zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der | Gemeinde Eppendorf Kämmerei, Zimmer 3 Großwaltersdorfer Straße 8 09575 Eppendorf |
verfügbar gehalten. Auf die Einsichtnahme gem. § 99 Abs. 4 Sätze 2 und 3 i.V.m. Abs. 2 SächsGemO wird ausdrücklich hingewiesen.
Axel Röthling
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