Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
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Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
orstübliche Bekanntgabe e03/2021 vom 24. November 2021
Information zur Gemeinderatssitzung am 30. November 2021
Die Staatsregierung hat am Freitagabend (19. November 2021) die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Diese gilt bereits seit Montag, dem 22. November 2021.
In § 6 Abs. 2 SächsCoronaNotVO wird die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) für kommunale Gremiensitzungen angeordnet.
Entsprechend muss die für Dienstag, den 30. November 2021 einberufene Gemeinderatssitzung unter den Bedingungen der 3G-Regel stattfinden.
Soweit eine Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises besteht, darf dieser Testnachweis gem. § 3 Abs. 3 SächsCoronaNotVO nicht älter als 24 Stunden, bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Überdies lässt § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsCoronaNotVO i.V.m. § 2 Nr. 1 lit. a) SchAusnahmV eine Testung unter Aufsicht vor Ort zu.
Eppendorf, 24. November 2021
Axel Röthling
Bürgermeister
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