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orstübliche Bekanntgabe e03/2021 vom 24. November 2021

Information zur Gemeinderatssitzung am 30. November 2021

Die Staatsregierung hat am Freitagabend (19. November 2021) die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Diese gilt bereits seit Montag, dem 22. November 2021.
In § 6 Abs. 2 SächsCoronaNotVO wird die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) für kommunale Gremiensitzungen angeordnet.
Entsprechend muss die für Dienstag, den 30. November 2021 einberufene Gemeinderatssitzung unter den Bedingungen der 3G-Regel stattfinden.
Soweit eine Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises besteht, darf dieser Testnachweis gem. § 3 Abs. 3 SächsCoronaNotVO nicht älter als 24 Stunden, bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Überdies lässt § 3 Abs. 1 Nr. 3 SächsCoronaNotVO i.V.m. § 2 Nr. 1 lit. a) SchAusnahmV eine Testung unter Aufsicht vor Ort zu.

Wir werden deshalb Selbsttests in begrenzter Anzahl, die eine solche Testung vor Ort ermöglichen, bereithalten. Mit Blick auf die Testdauer von mindestens 15 Minuten bitten wir Besucher, die von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, spätestens 20 Minuten vor Sitzungsbeginn einzutreffen, um einen pünktlichen Sitzungsbeginn zu gewährleisten.

Eppendorf, 24. November 2021

Axel Röthling
Bürgermeister

 

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