Beschlussbekanntgabe zurück

 

Nachfolgend werden die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der öffentlichen Sitzung am 21. Juli 2026 gefasst wurden, veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung. Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).


Beschluss 01/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Vergabe des Auftrages »Errichtung einer Löschwasserzisterne sowie einer Aufstellfläche für die Feuerwehr in Großwaltersdorf« auf Grundlage des Angebotes vom 25. Juni 2026 an die Firma ___ zum Angebotspreis brutto von ___ Euro.

Beschluss 02/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt als Grundsatzbeschluss die Sicherung der erforderlichen Mittel für die Maßnahme Umnutzung von Räumen von einer Verkaufsstelle zu einer Arztpraxis im Objekt »Alte Schule« Borstendorfer Straße 2 in Höhe von ca. 303.582,22 Euro einschließlich der erwarteten Fördermittel in Höhe von ca. 200.000,00 Euro im Haushaltsplan 2027.

Beschluss 03/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag ___ auf dem Flurstück ___ gemäß Antrag vom ___.

Beschluss 04/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag ___ auf dem Flurstück___ gemäß Antrag vom___.

Beschluss 05/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag ___ auf dem Flurstück ___ gemäß Antrag vom ___.

Beschluss 06/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf ändert seinen Beschluss 05/23/VIII/2026 vom 31. März 2026. Der Beschluss erhält folgenden Inhalt:
1. Die Gemeinde Eppendorf beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung.
2. Die Gemeinde Eppendorf beschließt, gemeinsam mit dem Landkreis Mittelsachsen die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung als koordinierende Stelle durchzuführen und beauftragt den Landkreis Mittelsachsen mit der Vergabe einer Projektsteuerung zur Durch-führung der kommunalen Wärmeplanung im Namen der Kommune.
3. Die Gemeinde Eppendorf beschließt, den Projektsteuerer zur Vergabe der kommunalen Wärmeplanung für die eigene Kommune zu beauftragen.
4. Die Gemeinde Eppendorf beschließt, zu diesem Zweck die beigefügte mandatierte Zweck-vereinbarung (Anlage) mit dem Landkreis Mittelsachsen abzuschließen.
Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) ver-pflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet kommunale Wärmepläne erstellt werden. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Sachsen wurden in die Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) aufgenommen. Damit sind die Ge-meinden verpflichtet, einen Wärmeplan nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen.
In Folge der Übertragung der Aufgabe zur Wärmeplanung durch die Sächsische Wärmepla-nungsverordnung (SächsWPVO) steht den verpflichteten Gemeinden ein Mehrbelastungs-ausgleich zu. Im Fall der erstmaligen Erstellung der Wärmeplanung haben Gemeinden An-spruch auf Mehrbelastungsausgleich basierend auf den Regelungen des Sächsischen Wärme-planungsunterstützungsgesetz (WPUntG).
1. Zielsetzung:
Die Gemeinde Eppendorf strebt eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 an und wird hierfür eine umfassende kommunale Wärmeplanung erstellen.
2. Gesetzliche Grundlage:
Die Gemeinde Eppendorf führt als planungsverantwortliche Stelle gemäß § 1 Absatz 1 SächsWPVO die Wärmeplanung nach den Maßgaben des § 6 ff des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) durch.
3. Beauftragung:
Die Verwaltung wird mit der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung, unter Berück-sichtigung der Anforderungen des WPG beauftragt.
Die kommunale Wärmeplanung (kWP) umfasst gemäß § 13 WPG folgende Schritte:
1. Einen Beschluss oder eine Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung,
2. Eine Eignungsprüfung auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetznetz eignen,
3. Eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs, der Energieerzeu-gungsanlagen sowie der relevanten Energieinfrastrukturanlagen,
4. Eine Potenzialanalyse der quantitativ sowie räumlich verfügbaren Potentiale zur Erzeu-gung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und für die Nut-zung von Wärmespeichern,
5. Die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios für die langfristige Entwicklung der der Wärmeversorgung,
6. Die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die Betrachtungszeitpunkte 2030, 2035 und 2040 sowie
7. Die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (2045) und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.
4. Interne Unterstützung:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Projektleitung zu benennen und mit angemessenen Arbeitszeitanteilen und erforderlichen Befugnissen auszustatten, die eine Erstellung, Umset-zung sowie Überprüfung, ggfs. Fortschreibung der KWP dauerhaft sicherstellen.
5. Externe Unterstützung:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung sowie die erforderlichen Planungsleistungen für externe Dienstleister auszuschreiben. Die Auswahl des Ausschreibungsverfahrens erfolgt gemäß den geltenden Vergaberichtlinien.
6. Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanten Akteure:
Die Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Akteursgruppen werden aktiv in den Planungs-prozess einbezogen. Es werden Informationsveranstaltungen und Konsultationen durchge-führt, um eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die Maßnahmen zu gewährleisten.
7. Berichterstattung:
Die Verwaltung wird dem Rat regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmepla-nung berichten und die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen vorstellen.

Beschluss 07/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf hebt seinen Beschluss 06/23/VIII/2026 vom 31. März 2026 über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Kommunalen Wärmeplanung im Konvoi auf.

Beschluss 08/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf errichtet einen Ausschuss für die Akteneinsicht. Entsprechend dem Petitum der Antragsteller wird der Ausschuss mit der Einsichtnahme in die Begründung der Gemeinde Eppendorf zum Widerspruch gegen die Immissionsrechtliche Genehmigung von fünf Windenergieanlagen in Kleinhartmannsdorf vom 23. April 2026, erstellt durch den Rechtsanwalt Joachim Kloos, petersenpartners, Dresden beauftragt.

Beschluss 09/27/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf bestellt im Wege der Einigung als Mitglieder in den Ausschuss für die Akteneinsicht: Gemeinderätin Kathrin Metzler, Gemeinderat Peter Prüfer, Gemeinderätin Ulrike Seyfert, Gemeinderat Marco Schaufuß, Gemeinderat Martin Strauß, Gemeinderat Sebastian Günther, Gemeinderat Marcel Eckert, Gemeinderätin Angela Eckert.
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfassung im Wege der Einigung zur Besetzung des Ausschusses für Akteneinsicht fest. Es ist kein Mitglied wegen Befangenheit begründender Tatbestände gem. § 20 Absatz 1 SächsGemO i. V. m. § 15 Absatz 1 Geschäftsordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Beschlussfähigkeit wurde vor der Abstimmung geprüft und bestätigt. Dies findet keinen Widerspruch.

zurück

Aktuelles

 

 

>> Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> zusätzl. Veröffentl.

>> Eppendorfer Anzeiger

>> Meldungen