Beschlussbekanntgabe 
Nachfolgend werden die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der nichtöffentlichen Sitzung und der öffentlichen Sitzung am 12. Mai 2026 gefasst wurden, veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung. Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).
Beschluss 01/25/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt ein Anhörungsverfahren für die Veräußerung des Lokschuppens, Bahnhofstraße 4 durchzuführen. Allen Bewerbern wird Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung vor dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung vorzutragen.
Beschluss 02/25/VIII/2026
Einer Veröffentlichung stehen berechtigte Interessen Einzelner entgegen.
Beschluss 03/25/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Vergabe des Auftrages »Neugestaltung der Außenanlagen am Dorfgemeinschaftshaus ALTER BAHNHOF, Bahnhofstraße 2a in Eppendorf, LOS 1 Außenanlagen« auf Grundlage des Angebotes vom 4. Mai 2026 an die ___ zum Angebotspreis von brutto ___ Euro.
Beschluss 04/25/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beauftragt den Bürgermeister, einen unterschriftsreifen Vertragsentwurf zur Übertragung der Trägerschaft des Freibades Eppendorf an den »Badverein Eppendorf/Sa.« e. V. auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Mit diesem Vertrag übernimmt der »Badverein Eppendorf/Sa.« e. V. ab der Badesaison 2027 eigenverantwortlich den Betrieb des Freibades Eppendorf, Wiesenstraße 11c sowie die Unterhaltung einschließlich der Realisierung von Investitions- Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Beschluss 05/25/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf genehmigt über die Regelungen des Nutzungs- und Überlassungsvertrages zwischen der Gemeinde Eppendorf und dem »Badverein Eppendorf/Sa.« e. V. vom Mai 2000 hinausgehend dem »Badverein Eppendorf/Sa.« e. V. die Wahrnehmung der Aufgaben als Bauherr für die Realisierung der Einzelmaßnahme »Errichtung eines Schwallbehälters« im Freibad Eppendorf, Wiesenstraße 11c. Die Maßnahme umfasst die baulichen und technischen Vorbereitungsarbeiten für die Anbindung und den Betrieb der Anlage. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Anbindung der Anlage an das Schwimmbecken und deren Betrieb gesondert zu genehmigen. Die Finanzierung ist durch den »Badverein Eppendorf/Sa.« e. V. zu sichern. Die Anlage geht nach Fertigstellung in das Vermögen der Gemeinde Eppendorf über. Der »Badverein Eppendorf/Sa.« e. V. garantiert der Gemeinde die Einhaltung der zutreffenden technischen und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie die Einhaltung der Dokumentations- und Nachweispflichten und weist diese nach.
Beschluss 06/25/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag »Nutzungsänderung Mehrzweckgebäude von einer Verkaufsstelle zu einer Arztpraxis« auf dem Flurstück 381/5 der Gemarkung Eppendorf gemäß Antrag vom 8. April 2026.
Beschluss 07/25/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag »Neubau eines Einfamilienhauses« auf den Flurstücken ___ gemäß Antrag vom 13. April 2026.
Beschluss 08/25/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag »Ersatzneubau Garage nach Brandschaden« ___ gemäß Antrag vom 20. April 2026.
Beschluss 09/25/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag »Abbruch und Neuerrichtung eines Werbepylons für den angrenzenden Lebensmittelmarkt« auf dem Flurstück ___ gemäß Antrag vom 20. März 2026.





