Beschlussbekanntgabe 
Nachfolgend werden die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der öffentlichen Sitzung am 3. Februar 2026 gefasst wurden, veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung. Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).
Beschluss 01/20/VIII/2026
Der Jahresabschluss 2023 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88b Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:
In der Ergebnisrechnung mit:
Summe der ordentlichen Erträge 7.900.628,64 Euro
Summe der ordentlichen Aufwendungen 7.888.754,69 Euro
einem ordentliche Jahresergebnis von 11.873,95 Euro
Summe der außerordentlichen Erträge von 77.450,48 Euro
Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 52.945,35 Euro
einem Sonderergebnis von 24.505,13 Euro
Gesamtergebnis 36.379,08 Euro
In der Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit 535.893,86 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit 304.588,26 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit 840.482,12 Euro
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 0,00 Euro
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln 782.009,50 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit:
einer Bilanzsumme von 30.988.689,38 Euro
einem Anlagevermögen von 26.620.592,06 Euro
ein Umlaufvermögen von 4.361.736,81 Euro
davon Bestand an liquiden Mitteln 2.425.480,72 Euro
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von 6.360,51 Euro
einer Kapitalposition von 18.148.883,29 Euro
Sonderposten von 9.484.699,81 Euro
Rückstellungen von 282.630,12 Euro
Verbindlichkeiten von 3.072.476,16 Euro
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 Euro
1. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses von 11.873,95 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2. Der Überschuss im Sonderergebnis von 24.505,13 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Bericht des örtlichen Prüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss 02/20/VIII/2026
Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Eppendorf und dem Landkreis Mittelsachsen (Entwurf vom 20. Januar 2026) und bestätigt die Fortführung des First-Responder-Teams als Abteilung der Gemeindefeuerwehr Eppendorf als freiwillige Aufgabe.
Beschluss 03/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Fortführung der Schulen »Heiner-Müller-Schule« Oberschule und »Heiner-Müller-Schule« Grundschule in öffentlicher Trägerschaft und erteilt das Einvernehmen zum Schulnetzplan allgemeinbildende Schulen und Schulen des 2. Bildungsweges im Landkreis Mittelsachsen 2026 nach § 23a Absatz 4 SächsSchulG.
Beschluss 04/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf erklärt sein Einvernehmen nach § 4c Absatz 8 SächsSchulG zur Ausweisung der Zugehörigkeit zum Kooperationsverbund Flöha im Schulnetzplan des Landkreises Mittelsachsen.
Beschluss 05/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf nimmt die Information (Anhörungsschreiben vom 10. Dezember 2025) über die Gründung der Oberschule+ der Stadt Pockau-Lengefeld zustimmend zur Kenntnis. Es werden keine Einwendungen im Anhörungsverfahren dazu geltend gemacht.
Beschluss 06/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Fortführung der Babybegrüßung für das Haushaltsjahr 2025 nach folgender Maßgabe: Die Gemeinde Eppendorf fördert die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeide Eppendorf für Kinder, deren Eltern zur Geburt des Kindes ihren Wohnsitz in der Gemeinde Eppendorf hatten, mit einem Zuschuss im Wert von 80,00 Euro. Der Zuschuss wird auf Antrag der Eltern bei Vorliegen eines abgeschlossenen gültigen Betreuungsvertrages eingelöst. Der volle Wert des Zuschusses wird unabhängig von den monatlichen Betreuungskosten verrechnet. Der Zuschuss entfällt, wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Betreuungskosten ab dem ersten Monat der Betreuung übernimmt.
Beschluss 07/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Fortführung der Babybegrüßung für das Haushaltsjahr 2026 nach folgender Maßgabe: Die Gemeinde Eppendorf fördert die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeide Eppendorf für Kinder, deren Eltern zur Geburt des Kindes ihren Wohnsitz in der Gemeinde Eppendorf hatten, mit einem Zuschuss im Wert von 80,00 Euro. Der Zuschuss wird auf Antrag der Eltern bei Vorliegen eines abgeschlossenen gültigen Betreuungsvertrages eingelöst. Der volle Wert des Zuschusses wird unabhängig von den monatlichen Betreuungskosten verrechnet. Der Zuschuss entfällt, wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Betreuungskosten ab dem ersten Monat der Betreuung übernimmt.
Beschluss 08/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt, für eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 936/1 der Gemarkung Großwaltersdorf, die bisher für Kleingärten genutzt wurde, (künftig Flurstück Nr. 1139) nach Maßgabe einer Konzeptvergabe als freibleibende Ausschreibung für die Errichtung eines Wohngebietes öffentlich anzubieten.
Beschluss 09/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Widmung der Zufahrtsstraße zur Kindertageseinrichtung »Pfiffikus« einschließlich des dazugehörigen Parkplatzes als öffentliche Straße. Die Einstufung erfolgt als Gemeindestraße. Die Fläche wird wie folgt näher beschrieben: Teilfläche des Flurstücks-Nr. 448/23 der Gemarkung Eppendorf, Anfangspunkt: nördliche Gebäudefassade; Endpunkt: nördlichen Grenze des Flurstückes/Einmündung in die Leubsdorfer Straße. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Eppendorf auf der gesamten Länge von ca. von 0,085 km. Es werden keine Widmungsbeschränkungen festgelegt. Die Straße wird im Bestandsverzeichnis der Gemeinde Eppendorf unter der Straßenbezeichnung »Leubsdorfer Straße 1b - 1c/Straße zur Kindertagesstätte« aufgenommen.
Beschluss 10/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt in seiner Sitzung am 3. Februar 2026 zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES), dass die Gesamtfinanzierung des Regionalmanagements der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 aus Haushaltsmitteln gewährleistet wird.
Beschluss 11/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Abbestellung von ... als Kassenverwalterin der Gemeinde Eppendorf zum 31. Januar 2024.
Beschluss 12/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Bestellung von ... als Kassenverwalterin der Gemeinde Eppendorf mit Wirkung von 4. Februar 2026.
Beschluss 13/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Abbestellung von ... als stellvertretende Kassenverwalterin der Gemeinde Eppendorf zum 30. Juni 2022.
Beschluss 14/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Bestellung von ... zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Gemeinde Eppendorf mit Wirkung vom 4. Februar 2026.
Beschluss 15/20/VIII/2026
Der Gemeinderat Eppendorf stellt in seiner öffentlichen Sitzung am 3. Februar 2026 fest: Für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderätin im Gemeinderat Eppendorf liegt für die Bewerberin Martina Schulze auf Grundlage ihrer Erklärung vom 1. Dezember 2025 ein Hinderungsgrund gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nr.1. SächsGemO vor. Sie scheidet damit aus dem Gemeinderat aus.





