Beschlussbekanntgabe
Nachfolgend veröffentlicht die Gemeinde Eppendorf im Wortlaut die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der Sitzung am 17. September 2024 gefasst wurden. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung. Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).
Beschluss 01/02/VIII/2024
Der Jahresabschluss 2022 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88 b Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:
In der Ergebnisrechnung mit:
Summe der ordentlichen Erträge 8.158.058,88 Euro
Summe der ordentlichen Aufwendungen 8.227.179,07 Euro
einem ordentliche Jahresergebnis von -69.120,19 Euro
Summe der außerordentlichen Erträge von 74.350,81 Euro
Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 61.880,47 Euro
einem Sonderergebnis von 12.470,34 Euro
Gesamtergebnis -56.649,85 Euro
In der Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit 329.804,21 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -292.351,97 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -66.546,06 Euro
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 45,00 Euro
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln -29.048,82 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit:
einer Bilanzsumme von 30.496.206,90 Euro
einem Anlagevermögen von 26.811.859,02 Euro
ein Umlaufvermögen von 3.684.347,88 Euro
davon Bestand an liquiden Mitteln 1.643.471,22 Euro
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
einer Kapitalposition von 18.112.504,21 Euro
Sonderposten von 9.884.983,13 Euro
Rückstellungen von 349.471,50 Euro
Verbindlichkeiten von 2.149.248,06 Euro
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 Euro
1. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses von 69.120,19 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen.
2.Der Überschuss im Sonderergebnis von 12.470,34 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Bericht des örtlichen Prüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss 02/02/VIII/2024
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Vergabe der Bauleistung Fassadensanierung Kita »Pfiffikus«, Leubsdorfer Straße 1b, in Eppendorf, 2. Bauabschnitt an die ___ auf der Grundlage des Angebots vom 6. September 2024 zum Angebotspreis von ___.
Beschluss 03/02/VIII/2024
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines 6 Meter hohen Hochsilos für Trockenfutter auf einer 3x3 Meter Grundplatte aus Beton auf Grundlage des Antrages vom 22.08.2024 auf dem Flurstück ___.
Beschluss 04/02/VIII/2024
Der Gemeinderat Eppendorf bestellt in seiner Sitzung am 17. September 2024 widerruflich in den Aufsichtsrat der Stadtbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Oederan mbH __.
Beschluss 05/02/VIII/2024
Der Gemeinderat Eppendorf bestellt in seiner Sitzung am 17. September 2024 widerruflich in den Aufsichtsrat der Stadtbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Oederan mbH __.