Beschlussbekanntgabe

 

Nachfolgend veröffentlicht die Gemeinde Eppendorf im Wortlaut die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der Sitzung am 25. April 2023 gefasst wurden. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung. Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).

Beschluss 01/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Fortführung der Babybegrüßung für das Haushaltsjahr 2023 nach folgender Maßgabe: Die Gemeinde Eppendorf fördert die Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen "Pfiffikus" und "Regenbogen" in der Gemeide Eppendorf sowie bei einer Tagespflegeperson, die in der Gemeinde Eppendorf tätig ist, für Kinder, deren Eltern zur Geburt des Kindes ihren Wohnsitz in der Gemeinde Eppendorf hatten, mit einem Zuschuss im Wert von 80,00 Euro. Der Zuschuss wird auf Antrag der Eltern bei Vorliegen eines abgeschlossenen gültigen Betreuungsvertrages eingelöst. Der volle Wert des Zuschusses wird unabhängig von den monatlichen Betreuungskosten verrechnet. Der Zuschuss entfällt, wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Betreuungskosten ab dem ersten Monat der Betreuung übernimmt.


Beschluss 02/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Fortführung der Babybegrüßung für das Haushaltsjahr 2024 nach folgender Maßgabe: Die Gemeinde Eppendorf fördert die Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen "Pfiffikus" und "Regenbogen" in der Gemeide Eppendorf sowie bei einer Tagespflegeperson, die in der Gemeinde Eppendorf tätig ist, für Kinder, deren Eltern zur Geburt des Kindes ihren Wohnsitz in der Gemeinde Eppendorf hatten, mit einem Zuschuss im Wert von 80,00 Euro. Der Zuschuss wird auf Antrag der Eltern bei Vorliegen eines abgeschlossenen gültigen Betreuungsvertrages eingelöst. Der volle Wert des Zuschusses wird unabhängig von den monatlichen Betreuungskosten verrechnet. Der Zuschuss entfällt, wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Betreuungskosten ab dem ersten Monat der Betreuung übernimmt.


Beschluss 03/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt auf der Grundlage des § 74 in Verbindung mit den §§ 75 und 76 Absatz 2 SächsGemO die Haushaltssatzung 2023 und 2024 einschließlich Haushaltsplan 2023 und 2024 samt Anlagen (Doppelhaushalt) der Gemeinde Eppendorf. Die beschlossene Haushaltssatzung 2023 und 2024 ist gemäß § 76 Absatz 3  der SächsGemO der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zuzuleiten und nach Genehmigung bzw. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit öffentlich bekannt zu machen.


Beschluss 04/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt den Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023.


Beschluss 05/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt den Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024.


Beschluss 06/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf wählt den Bewerber ___ in die Vorschlagsliste für Schöffen im Geschäftszeitraum 2024 bis 2028.


Beschluss 07/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf wählt die Bewerberin ___ in die Vorschlagsliste der Gemeinde Eppendorf für Schöffen im Geschäftszeitraum 2024 bis 2028.


Beschluss 08/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf wählt den Bewerber ___ in die Vorschlagsliste der Gemeinde Eppendorf für Schöffen im Geschäftszeitraum 2024 bis 2028.


Beschluss 09/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf wählt die Bewerberin ___ in die Vorschlagsliste der Gemeinde Eppendorf für Schöffen im Geschäftszeitraum 2024 bis 2028.


Beschluss 10/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf wählt die Bewerberin ___ in die Vorschlagsliste der Gemeinde Eppendorf für Schöffen im Geschäftszeitraum 2024 bis 2028.


Beschluss 11/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf wählt den Bewerber ___ in die Vorschlagsliste der Gemeinde Eppendorf  für Schöffen im Geschäftszeitraum 2024 bis 2028.


Beschluss 12/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf wählt die Bewerberin ___in die Vorschlagsliste der Gemeinde Eppendorf für Schöffen im Geschäftszeitraum 2024 bis 2028.


Beschluss 13/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf genehmigt den Abschluss eines Sponsoringvertrages mit der ___ in Höhe von 500,00 Euro zur Unterstützung des Radrennens »Rund um Großwaltersdorf« 2023. Die Leistungen der Gemeinde Eppendorf umfassen die Nennung des Sponsors, durch die Präsentation des Logos in der Bandenwerbung, im »Eppendorfer Anzeiger« sowie auf der Facebookseite der Gemeinde Eppendorf.


Beschluss 14/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 25. April 2023 die Annahme einer Spende in Höhe von 400,00 Euro der ___ für die Finanzierung Radsportveranstaltung »Rund um Großwaltersdorf« am 25. Juni 2023. Die Spende wird zweckgebunden für die Finanzierung von Druck-, Werbe- und  Medienkosten eingesetzt.


Beschluss 15/33/VII/2023
Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das Einvernehmen zur  Errichtung eines Polizeimuseums auf dem ___ gemäß Bauantrag vom 12.12.2022.


Der Beschluss 16/33/VII/2023 wurde in öffentlicher Sitzung am 27. Juni 2023 im Wortlaut öffentlich bekannt gegeben:
Der Gemeinderat beschließt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25. April 2023 die Vergabe des Bürgerpreises 2022 an den Posaunenchor Großwaltersdorf.

zurück

Aktuelles

 

 

Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> Eppendorfer Anzeiger

>> weitere Informationen