Beschlussbekanntgabe

 

Nachfolgend veröffentlicht die Gemeinde Eppendorf im Wortlaut die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der Sitzung am 29. November gefasst wurden. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung.
Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).

01/29/VII/2022

Der Jahresabschluss 2020 einschliesslich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88 b Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:
In der Ergebnisrechnung mit:

Summe der ordentlichen Erträge
Summe der ordentlichen Aufwendungen
einem ordentliche Jahresergebnis von
Summe der außerordentlichen Erträge von
Summe der außerordentlichen Aufwendungen von   
einem Sonderergebnis von
Gesamtergebnis
In der Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit    
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit:
einer Bilanzsumme von
einem Anlagevermögen von
ein Umlaufvermögen von
davon Bestand an liquiden Mitteln
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von
einer Kapitalposition von
Sonderposten von
Rückstellungen von
Verbindlichkeiten von
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten

8.144.481,40 Euro
7.392.822,66 Euro
751.658,74 Euro
233.708,94 Euro
89.956,46 Euro
143.752,48 Euro
895.411,22 Euro

640.799,04 Euro
- 182.928,72 Euro
- 72.552,80 Euro
0,00 Euro
385.317,52 Euro

30.207.255,84 Euro
26.503.105,63 Euro
3.704.150,21 Euro
1.339.588,32 Euro
0,00 Euro
17.539.329,65 Euro
9.518.675,13 Euro
370.724,17 Euro
2.778.526,89 Euro
0,00 Euro

1. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses von 751.700 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2.Der Überschuss des Sonderergebnisses von 143.752,48 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3.In Ausübung des Wahlrechts des § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO wird zudem ein Betrag von 122.637,04 Euro aus dem Basiskapital entnommen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Dabei handelt es sich um den Saldo aus Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen für Anlagevermögen, welches bis zum 31. Dezember 2017 angeschafft bzw. hergestellt wurde (sog. Altvermögen).
4. Der Bericht des örtlichen Prüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 wird zur Kenntnis genommen.


02/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf nimmt den Beteiligungsbericht 2021 zustimmend zur Kenntnis.

03/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück _____ mit den Anträgen auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB  gemäß Antrag vom 9.Oktober 2022 zu erteilen.

04/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf erteilt das Einvernehmen zur  Errichtung eines Auffangraumes zur Rückhaltung von Gärsubstrat aus Biogasanlagen, ___ gemäß Bauantrag vom 01.11.2022.

05/29/VII/2022

Die Gemeinde Eppendorf verkauft die Teilfläche des Flurstücks ___, die zwischen dem ___ liegt, an ___ zum aktuellen Verkehrswert. Die Kosten für Beurkundung und Vollzug des Rechtsgeschäfts sowie für die Vermessung tragen die Erwerber. Mit den Erwerbern wird eine Mehrerlösklausel vereinbart.


06/29/VII/2022

Die Gemeinde Eppendorf verkauft die Teilfläche des ___ liegt, an ___ zum aktuellen Verkehrswert. Die Kosten für Beurkundung und Vollzug des Rechtsgeschäfts sowie für die Vermessung trägt der Erwerber. Mit dem Erwerber wird eine Mehrerlösklausel vereinbart.


07/29/VII/2022

Die Gemeinde Eppendorf verkauft die Teilfläche des___ liegt, an ___ zum aktuellen Verkehrswert. Die Kosten für Beurkundung und Vollzug des Rechtsgeschäfts sowie für die Vermessung trägt die Erwerberin. Mit dem Erwerber wird eine Mehrerlösklausel vereinbart.


08/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf erlässt in seiner öffentlichen Sitzung am 29. November 2022 die 3. Satzung zur Änderung der Hauptstzung der Gemeinde Eppendorf in der Fassung des Entwurfs vom 15. November 2022.


09/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf erlässt in seiner öffentlichen Sitzung am 29. November 2022 die Satzung über das Außer-Kraft-Treten der Sporthallenbenutzungssatzung und der Sporthallengebührensatzung in der Fassung des Entwurfs vom 15. November 2022.
10/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf erlässt in seiner öffentlichen Sitzung am 29. November 2022 die Sporthallenbenutzungsordnung der Gemeinde Eppendorf in der Fassung des Entwurfs vom 15. November 2022.


11/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt in seiner Sitzung am 29. November 2022: Für die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Eppendorf Großwaltersdorfer Straße 6a und Karl-Liebknecht-Straße 9 wird für anerkannte gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Gemeinde Eppendorf ein Kostendeckungsgrad für Übungs- und Wettkampfeinheiten für den Nachwuchssport von 0 % festgesetzt.


12/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt in seiner Sitzung am 29. November 2022: Für die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Eppendorf Großwaltersdorfer Straße 6a und Karl-Liebknecht-Straße 9 wird für anerkannte gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Gemeinde Eppendorf für Übungs- und Wettkampfeinheiten, die auf Grundlage eines unbefristeten Nutzungsvertrages nach Belegungsplan vereinbart werden, ein Kostendeckungsgrad von höchstens 5,7 % festgesetzt. Ausgenommen von dieser Festsetzung ist der Nachwuchssport.


13/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt in seiner Sitzung am 29. November 2022: Für die Nutzung der Sporthallen der Gemeinde Eppendorf Großwaltersdorfer Straße 6a und Karl-Liebknecht-Straße 9 wird für Sportveranstaltungen außerhalb vertraglich vereinbarter Belegungszeiten, mit Ausnahme von Veranstaltungen, die ausschließlich dem Nachwuchssport dienen, ein Kostendeckungsgrad von 58,6 % festgesetzt. Dem Tagessatz werden fünf Stunden zugrunde gelegt.


14/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf erlässt in seiner öffetlichen Sitzung am 29. November 2022 die Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthallen der Gemeinde Eppendorf in der Fassung des Entwurfs vom 13. September 2022.


15/29/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29. November 2022 die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Eppendorf und seines Ausschusses in der Fassung des Entwurfs vom 15. November 2022.


16/29/VII/2022

Der Bekanntgabe des Beschlusses stehen weiterhin berechtigte Interessen Einzelner entgegen (§ 36b Sätze 2 und 3 SächsGemO).


07/26/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt in seiner Sitzung am 14. Juni 2022 die Vergabe der Bürgerpreise 2021 an: ..., ..., ... und ...

 

 

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