Beschlussbekanntgabe

 

Nachfolgend veröffentlicht die Gemeinde Eppendorf im Wortlaut die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der Sitzung am 23. August 2022 gefasst wurden. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung.
Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).

01/28/VII/2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf weist den Gesellschafter an, den Jahresabschluss der SWG Oederan mbH, den Lagebericht, den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021 festzustellen.


02/28/VII/2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf weist den Gesellschafter an, den Jahresgewinn für 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.


03/28/VII/2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf weist den Gesellschafter an, die Geschäftsführerin der SWG Oederan mbH für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten. Auf denkbare Ersatzansprüche des Gesellschafters gegenüber der Geschäftsführerin für 2021 wird verzichtet, soweit solche bei pflichtgemäßer Prüfung zu erkennen waren.


04/28/VII/2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf weist den Gesellschafter an, den Aufsichtsrat der SWG Oederan mbH für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten. Auf denkbare Ersatzansprüche des Gesellschafters gegenüber dem Aufsichtsrat für 2021 wird verzichtet, soweit solche bei pflichtgemäßer Prüfung zu erkennen waren.


05/28/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf nimmt den »Kooperationsvertrag DIGITALE INFRASTRUKTUR« mit Stand vom 16. August 2022 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung dieses Kooperationsvertrages. Ziel ist es, die Planung und Umsetzung konkreter, mit öffentlichen Fördermitteln geförderter Projekte über den Ausbau digitaler Infrastrukturen auf den Landkreis zu übertragen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, erforderliche Änderungen, etwa vonseiten der Rechtsaufsichtsbehörde oder der Bewilligungsbehörden geforderte oder sonst zur Durchführung des Kooperationsvertrages notwendige Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht wesentlich sind. Die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf 11/13/VII/2020 und 12/13/VII/2020 vom 29. September 2020 behalten ihre Gültigkeit.

Aktuelles

 

 

Amtsblatt

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