Beschlussbekanntgabe

 

Nachfolgend veröffentlicht die Gemeinde Eppendorf im Wortlaut die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der Sitzung am 3. Mai 2022 gefasst wurden. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung.
Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).

01/25/VII/2022

Der Jahresabschluss 2019 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88 b Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:

In der Ergebnisrechnung mit:
 

Summe der ordentlichen Erträge
Summe der ordentlichen Aufwendungen
einem ordentliche Jahresergebnis von
Summe der außerordentlichen Erträge von
Summe der außerordentlichen Aufwendungen von
einem Sonderergebnis von
Gesamtergebnis

6.513.584,65 Euro
6.460.165,44 Euro
53.419,21 Euro
37.890,43 Euro
34.501,10 Euro
3.389,33 Euro
56.808,54 Euro

In der Finanzrechnung mit:
 

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln

413.898,19 Euro
-468.038,61 Euro
-72.553,02 Euro
-6.099,57 Euro
-132.793,01 Euro

In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit:
 

einer Bilanzsumme von
einem Anlagevermögen von
ein Umlaufvermögen von
davon Bestand an liquiden Mitteln
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von
einer Kapitalposition von
Sonderposten von
Rückstellungen von
Verbindlichkeiten von
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten

28.444.589,79 Euro
26.011.440,39 Euro
2.433.149,40 Euro
954.270,80 Euro
0,00 Euro
16.643.918,43 Euro
8.856.073,46 Euro
328.790,67 Euro
2.615.807,23 Euro
0,00 Euro

1.   Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses von 53.419,21 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

2.   Der Überschuss des Sonderergebnisses von 3.389,33 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

3.   In Ausübung des Wahlrechts des § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO wird zudem ein Betrag von 263.604,10 Euro aus dem Basiskapital entnommen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Dabei handelt es sich um den Saldo aus Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen für Anlagevermögen, welches bis zum 31.Dezember 2017 angeschafft bzw. hergestellt wurde (sog. Altvermögen).


4.   Der Bericht des örtlichen Prüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zur Kenntnis genommen.


02/25/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt das Einvernehmen zum Antrag Ersatzneubau eines Nebengebäudes nach Brandschaden --- gemäß Antrag vom 10. April 2022 zu erteilen.


03/25/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt das Einvernehmen zum Antrag Neubau eines Lagergebäudes --- gemäß Antrag vom 26. Februar 2022 zu erteilen.


04/25/VII/2022

Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Vergabe der Bauleistung Stützmauer/Gehweg an der Karl- Liebknecht-Straße in Eppendorf gemäß Angebot vom 16. März 2022 an die Firma --- mit einem Angebotspreis in Höhe von brutto ---.


05/25/VII/2022

Die Gemeinde Eppendorf verkauft eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 17/1 sowie das Flurstück Nr. 19 der Gemarkung Großwaltersdorf mit einer Größe von insgesamt ca. 365 m² an --- zum Preis von 13,00 Euro/m². Die Kosten für die Vermessung werden jeweils zur Hälfte von der Erwerberin und der Gemeinde Eppendorf getragen. Die Kosten für Beurkundung und Vollzug des Rechtsgeschäfts trägt die Erwerberin.

Aktuelles

 

 

Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> Eppendorfer Anzeiger

>> weitere Informationen