Beschlussbekanntgabe
Nachfolgend veröffentlicht die Gemeinde Eppendorf im Wortlaut die Beschlüsse des Gemeinderats Eppendorf, die in der Sitzung am 3. Mai 2022 gefasst wurden. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 36b Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung.
Personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nicht veröffentlicht (§ 36b Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung).
01/25/VII/2022
Der Jahresabschluss 2019 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88 b Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt: | |
In der Ergebnisrechnung mit: |
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Summe der ordentlichen Erträge Summe der ordentlichen Aufwendungen einem ordentliche Jahresergebnis von Summe der außerordentlichen Erträge von Summe der außerordentlichen Aufwendungen von einem Sonderergebnis von Gesamtergebnis |
6.513.584,65 Euro 6.460.165,44 Euro 53.419,21 Euro 37.890,43 Euro 34.501,10 Euro 3.389,33 Euro 56.808,54 Euro |
In der Finanzrechnung mit: |
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Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln |
413.898,19 Euro -468.038,61 Euro -72.553,02 Euro -6.099,57 Euro -132.793,01 Euro |
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit: |
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einer Bilanzsumme von einem Anlagevermögen von ein Umlaufvermögen von davon Bestand an liquiden Mitteln Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von einer Kapitalposition von Sonderposten von Rückstellungen von Verbindlichkeiten von Passiven Rechnungsabgrenzungsposten |
28.444.589,79 Euro 26.011.440,39 Euro 2.433.149,40 Euro 954.270,80 Euro 0,00 Euro 16.643.918,43 Euro 8.856.073,46 Euro 328.790,67 Euro 2.615.807,23 Euro 0,00 Euro |
1. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses von 53.419,21 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. |
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2. Der Überschuss des Sonderergebnisses von 3.389,33 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. |
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3. In Ausübung des Wahlrechts des § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO wird zudem ein Betrag von 263.604,10 Euro aus dem Basiskapital entnommen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Dabei handelt es sich um den Saldo aus Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen für Anlagevermögen, welches bis zum 31.Dezember 2017 angeschafft bzw. hergestellt wurde (sog. Altvermögen). |
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02/25/VII/2022
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt das Einvernehmen zum Antrag Ersatzneubau eines Nebengebäudes nach Brandschaden --- gemäß Antrag vom 10. April 2022 zu erteilen.
03/25/VII/2022
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt das Einvernehmen zum Antrag Neubau eines Lagergebäudes --- gemäß Antrag vom 26. Februar 2022 zu erteilen.
04/25/VII/2022
Der Gemeinderat Eppendorf beschließt die Vergabe der Bauleistung Stützmauer/Gehweg an der Karl- Liebknecht-Straße in Eppendorf gemäß Angebot vom 16. März 2022 an die Firma --- mit einem Angebotspreis in Höhe von brutto ---.
05/25/VII/2022
Die Gemeinde Eppendorf verkauft eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 17/1 sowie das Flurstück Nr. 19 der Gemarkung Großwaltersdorf mit einer Größe von insgesamt ca. 365 m² an --- zum Preis von 13,00 Euro/m². Die Kosten für die Vermessung werden jeweils zur Hälfte von der Erwerberin und der Gemeinde Eppendorf getragen. Die Kosten für Beurkundung und Vollzug des Rechtsgeschäfts trägt die Erwerberin.