Erhebung von personenbezogenen DatenDatenschutzinformation nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Meldewesen: |
Name und Anschrift des Verantwortlichen:(gem. Art. 13 Abs. 1 lit. a; Art. 14 Abs. 1 lit. a DSGVO) Gemeinde Eppendorf Tel.: +49 37293 78-0 |
Datenschutzbeauftragte der Gemeinde:(gem. Art. 13 Abs. 1 lit. b; Art. 14 Abs. 1 lit. b DSGVO) Datenschutzbeauftragte der Tel: +49 37293 78-111 |
Wofür werden meine Daten verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage(gem. Art. 13 Abs. 1 lit. c; Art. 14 Abs. 1 lit. c DSGVO) Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Das umfasst die Führung des Melderegistern, die Erteilung von Auskünften und die Mitwirkung bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen nach Bundesmeldegesetz und anderen Vorschriften. Rechtsgrundlagen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e, Absatz 2 und 3 Satz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 2 ff BMG, den Bundesmeldedatenübermittlungsverordnungen (BMeldDÜV), dem Sächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (SächsAGBMG) und der Sächsischen Meldeverordnung. In pass- und personalausweisrechtlichen Angelegenheiten: Für die Onlinebeantragung und die Nutzung von Kontaktformularen gilt: |
Wer bekommt meine Daten(gem. Art. 13 Abs. 1 lit. e und f; Art. 14 Abs. 1 lit. e und f DSGVO) Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§ 36 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden. Die erhobenen Daten werden an unsere Auftragsverarbeiter weitergeleitet und durch diese verarbeitet. |
Absicht der Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation(gem. Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO Die Gemeinde Eppendorf hat nicht die Absicht, Ihre Daten an eine Stelle außerhalb der Europäischen Union weiterzuleiten. |
Speicherung und Löschung von Daten:(gem. Art. 13 Abs. 2 lit. a; Art. 14 Abs. 2 lit. a DSGVO) Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen. Für pass- und personalausweisrechtliche Angelegenheiten:Personenbezogene Daten im Personalausweis- und Passregister werden mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises oder Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des jeweiligen Dokumentes, auf das sie sich beziehen, gespeichert und dann gelöscht (§ 23 Absatz 4 PAuswG, § 21 Absatz 4 PaßG). Personenbezogene Daten im eID-Karte-Register werden mindestens bis zur Ausstellung einer neuen eID-Karte, höchstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer der eID-Karte, auf die sie sich beziehen, gespeichert und dann gelöscht, vergleiche § 19 Absatz 4 eIDKG |
Ihre Datenschutzrechte:(gem. Art. 13 Abs. 2 lit. b und c; ARt. 14 Abs. 2 lit. c und d DSGVO) Welche Datenschutzrechte habe ich gem. Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO - das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogen Daten gem. Art. 15 DSGVO sowie unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 10 BMG (sofern keine Auskunftsbeschränkungen bestehen), - das Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO oder Löschung gem. Art. 17 DSGVO. Art. 17 Abs. 3 DSGVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Absatz 1 DSGVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen gem. Art. 18 DSGVO, - das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient gem. Art. 21 DSGVO. - das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO. |
Beschwerderecht:(gem. Art. 13 Abs. 2 lit. d; Art. 14 Abs. 2 lit e DSGVO) Sie haben nach das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Postanschrift: |
Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:(im Falle der Informationspflicht gem. Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO) Meldepflichtige Personen haben die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen (§ 25 BMG). Nicht meldepflichtige Personen können sich freiwillig im Melderegister registrieren lassen. |
Information über das Bestehen einer automatischen Entscheidungsfindung:(gem. Art. 13 Abs. 2 lit. f; Art. 14 Abs. 2 lit. g DSGVO) Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person erfolgt nicht. |





