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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e16/2024 vom 19. April 2024

Aufstellungsbeschluss 2. Änd. Flächennutzungsplan

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. 01/42/Vll/2024) zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf hat in der Sitzung vom 19. März 2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Eppendorf beschlossen.

Zur sinnvollen Steuerung des Ausbaus von Photovoltaikfreiflächenanlagen (PVFFA) entschied sich die Gemeinde dazu, auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), Eignungsflächen für die Errichtung der PVFFA auszuweisen. Um sicherzustellen, dass auch nur Eignungsflächen ausgewiesen werden, welche sich vorrangig zur Nutzung als PVFFA eignen, wird eine Potentialflächenanalyse durchgeführt, wobei Kriterien, wie zum Beispiel Nähe zu Siedlungsgebieten, Naturschutz und Bodenqualität, betrachtet werden. Die Potentialflächenanalyse untersucht dabei das komplette Gemeindegebiet.

Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange(§ 4 BauGB) zweistufig mit integrierter Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) statt.

Eppendorf, den 17. April 2024

Axel Röthling
Bürgermeister

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