Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e12/2024 vom 14. März 2024
Widmung Gemeindestraße
Bekanntmachung der Gemeinde Eppendorf über die Widmung einer Gemeindestraße in der Gemeinde Eppendorf vom 06.02.2024
Gemäß § 54 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, widmet die Gemeinde Eppendorf folgenden Straßenabschnitt.
1. Straßenbeschreibungen
Bahnhofstraße
Anfangspunkt: Flurstück-Nr. 1567/37 in Höhe der verlängerten Grundstücksgrenze des Flurstücks 1567/38 der Gemarkung Eppendorf
Endpunkt: Flurstück-Nr. 1567/33 an der nordwestlichen Grenze der Gemarkung Eppendorf
Straßenlänge: 92 m
2. Verfügung
Der unter Nr. 1. bezeichnete Straßenabschnitt wird gewidmet als Gemeindestraße.
3. Wirksamwerden
Die Verfügung tritt mit Wirkung vom 01. April 2024 in Kraft.
4. Einsichtnahme
Die Verfügung nach Nr. 2. kann in der Gemeindeverwaltung Eppendorf, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf, Zimmer 11, während der Dienstzeiten Di. von 13-16 Uhr und Do. von 13-18 Uhr eingesehen werden.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf, einzulegen
Röthling
Bürgermeister
| zurück zu: Alle Bekanntmachungen |
|





