Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e11/2024 vom 11. März 2024
Straßenreinigung 2024
Die
diesjährige Straßenreinigung ist im Zeitraum vom 22. April 2024 bis 25. April 2024
vorgesehen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Anliegerpflichten aus der
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Eppendorf hin:
- Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) von
Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen
Zugang haben, sind zur Straßenreinigung gemäß § 2 Abs. 1 der
Straßenreinigungssatzung verpflichtet. Als Straßenanlieger gelten auch
Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine in
Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende unbebaute
Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße
nicht mehr als 10 Meter beträgt.
- Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, sind gemäß §
3 Abs. 2 Straßenreinigungssatzung die Flächen neben der Fahrbahn den
ortsüblichen Gehwegen gleichzusetzen (ca. 1,50 Meter-Seitenstreifen).
- Die Straßenanlieger sind verpflichtet, innerhalb der
geschlossenen Ortslage Gehwege und weitere Flächen an Straßen zu reinigen. Die
Reinigungspflicht erstreckt sich dabei auf die gesamte Länge der Anliegergrundstücke.
- Zu beseitigen sind hierbei insbesondere Schmutz, Unrat,
Unkraut und Laub. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen und darf weder den
Nachbarn zugeführt werden, noch in die Schnittgerinne oder andere
Entwässerungsanlagen (zum Beispiel Straßeneinläufe) oder offene Abzugsgräben geschüttet
werden.
- Bitte beachten Sie, dass die Straßenreinigungssatzung das
ganze Jahr über gilt.
Für den Zeitraum der Straßenreinigung wird abschnittweise
eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Beachten Sie bitte die gekennzeichneten
Bereiche. Aufgrund des umfangreichen Straßennetzes können nicht alle Straßen
mit der oben genannten Beschilderung versehen werden. Wir bitten deshalb alle
Kraftfahrer, die Fahrbahnen nach Möglichkeit freizuhalten, da ein Nachkehren
nicht erfolgt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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