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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e08/2024 vom 21. Februar 2024

Einberufung zur Sitzung des Gemeinderats Eppendorf

Ich lade Sie ein zur Sitzung des Gemeinderats Eppendorf

am Donnerstag, dem 22. Februar 2024, um 18:15 Uhr
in das Rathaus Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8.

Die Sitzung findet als öffentliche Sitzung statt.

In der Sitzung am 20. Februar 2024 wurde die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats nicht erreicht. Auf der Grundlage des § 39 Absatz 3 Satz 1 SächsGemO wird eine zweite Sitzung anberaumt; in dieser Sitzung ist der Gemeinderat bereits dann beschlussfähig, wenn nur drei Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind. Auf die besondere Beschlussfähigkeit wird ausdrücklich hingewiesen.

Mit der Erinnerung an die Teilnahmepflicht ergeht an die Mitglieder des Gemeinderats eine besondere Aufforderung und damit zugleich ein Hinweis auf die Folgen ihres Fehlens.

Der Bürgermeister hat das Vorliegen eines Eilfalls festgestellt. Anwendung findet § 36 Absatz 3 Satz 6 SächsGemO: Der Gemeinderat wird ohne Frist und formlos und nur unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes einberufen.

vorläufige Tagesordnung:

1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen und Feststellung der Anwesenheit, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestellung der Stimmenzähler und Feststellung der Tagesordnung
3. Grundsatzbeschluss über die Aufnahme der Maßnahme Kinderhort in die Haushaltsplanungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie die Sicherung der erforderlichen Eigenmittel
4. Weitere Informationen
5. Fragerecht der Gemeinderäte

Eppendorf, 21. Februar 2024

Axel Röthling
Bürgermeister

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