Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e04/2024 vom 02. Februar 2024
Abbrennen eines Feuerwehrks
Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für
- Samstag, den 24. Februar 2024, im Zeitraum zwischen 20:30 Uhr und 21:00 Uhr,
auf der Bahnhofstraße, Höhe Hausnummer 2a (Mittelspur) in Eppendorf.
Eppendorf, 31. Januar 2024
Axel Röthling
Bürgermeister
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