Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e06/2022 vom 07. April 2022
Abbrennen eines Feuerwerks
Das Landratsamt Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für
Samstag, den 16. April 2022,
zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr
auf dem Grundstück Borstendorfer Straße 1, in Eppendorf.
Eppendorf, 24. Februar 2022
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