Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e06/2022 vom 07. April 2022

Abbrennen eines Feuerwerks

Das Landratsamt Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

Samstag, den 16. April 2022,
zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr
auf dem Grundstück Borstendorfer Straße 1, in Eppendorf.

Eppendorf, 24. Februar 2022

zurück zu: Alle Bekanntmachungen pdf als PDF herunterladen

 

 

Aktuelles

 

 

Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> Eppendorfer Anzeiger

>> weitere Informationen