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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e32/2023 vom 20. Dezember 2023

2. Änderung Bestattungshallensatzung

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungshallen der Gemeinde Eppendorf (Bestattungshallensatzung)

Aufgrund

- der §§ 4, 14 und 28 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Oktober 2023 (SächsGVBl. S. 850) geändert wo0rden ist und

- der §§ 2 und 9 ff. des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist,

hat der Gemeinderat Eppendorf in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2023 beschlossen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungshallen der Gemeinde Eppendorf vom 16. April 2013, geändert mit Satzung vom 31. März 2015 wie folgt zu ändern:

Artikel 1
Änderungsbestimmungen

1. Titel:
a) Das Wort "Bestattungshallen" wird durch das Wort "Trauerhallen" ersetzt.

b) Das Wort "Bestattungshallensatzung" wird durch das Wort Trauerhallengebührensatzung" ersetzt.

2. § 1 Absatz 1:
a) Im Satz 1 wird das Wort "Bestattungshallen" durch das Wort "Trauerhallen" ersetzt.

b) Im Satz 3 wird das Wort "Bestattungshallen" durch das Wort "Trauerhallen" ersetzt.

3. Im § 1 Absatz 2 wird das Wort "Bestattungshallen" durch das Wort "Trauerhallen" ersetzt.

4. Im § 2 Wird das Wort "Bestattungshallen" durch das Wort "Trauerhallen" ersetzt.

5. Im § 4 Absatz 1 Wird das Wort "Bestattungshalle" durch das Wort "Trauerhalle" ersetzt.

6. § 5 wird wie folgt gefasst:
Für die Benutzung einer Trauerhalle wird eine Gebühr von 110,00 Euro je Trauerfeier festgesetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Eppendorf, 20. Dezember 2023


Axel Röthling
Bürgermeister

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