Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e24/2023 vom 15. November 2023
Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte
Sie haben gegenüber ihrer Meldebehörde ein Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung oder Veröffentlichung ihrer Daten.
Sie können in folgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten widersprechen:
- an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen (§ 50 Absatz 1 BMG)
- von Ehe- und Altersjubiläen (§ 50 Absatz 2 BMG)
- von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 3 BMG)
- an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Absatz 2 BMG)
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Absatz 3 BMG).
Bitte richten sie ihren Widerspruch mit folgenden Angaben der antragstellenden Person:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitz (Straße, Hausnummer)
- Unterschrift
schriftlich oder persönlich zur Niederschrift an die
Gemeinde Eppendorf
Meldestelle
Großwaltersdorfer Straße 8
09575 Eppendorf
Der Widerspruch gilt, bis sie ihn widerrufen. Für die Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie im Serviceportal Amt24:
>> Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen - Amt24 (sachsen.de)
Informationen zum Datenschutz erhalten sie unter: >>042.56_widerspruch-melderegisterauskunft.pdf (gemeinde-eppendorf.de)
Eppendorf, 15. Oktober 2023
Bürgermeister
Axel Röthling
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