Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e22/2023 vom 09. November 2023
Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses
Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und über die Auslegung des Jahresabschlusses mit Anhang zum 31. Dezember 2021
Der Gemeinderat Eppendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. November 2023 den geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festgestellt. Der Wortlaut des Beschlusses wird nachfolgend bekanntgegeben.
Gemäß § 88c Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit dieser Bekanntgabe in der
Gemeinde Eppendorf
Rathaus, Gemeindekämmerei, Zimmer 3
Großwaltersdorfer Straße 8
09575 Eppendorf
zu den Dienststunden dauerhaft öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wird hingewiesen.
Dienststunden sind:
montags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Eppendorf, 8. November 2023
Axel Röthling
Bürgermeister
Anlage:
Beschluss des Gemeinderats Eppendorf vom 7. November 2023
Beschluss des Gemeinderats Eppendorf
Sitzungsnummer: 37. Sitzung des Gemeinderats Eppendorf (Wahlperiode 2019 bis 2024)
Sitzungsdatum: 7. November 2023
Sitzungsort: Heiner-Müller-Schule Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 6a, Anbau, Zimmer 001
Beschluss 05/37/VII/2023
Der Jahresabschluss 2021 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88b Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:
In der Ergebnisrechnung mit:
Summe der ordentlichen Erträge 7.096.465,59 Euro
Summe der ordentlichen Aufwendungen 6.477.642,35 Euro
einem ordentlichen Jahresergebnis von 618.823,24 Euro
Summe der außerordentlichen Erträge von 133.426,94 Euro
Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 122.425,77 Euro
einem Sonderergebnis von 11.001,17 Euro
Gesamtergebnis: 629.824,41 Euro
In der Finanzrechnung mit:
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit: 642.352,65 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -242.829,87 Euro
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -66.546,06 Euro
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -45,00 Euro
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln 332.931,72 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit:
einer Bilanzsumme von 31.054.626,25 Euro
einem Anlagevermögen von 26.991.175,77 Euro
einem Umlaufvermögen von 4.063.450,48 Euro
davon Bestand an liquiden Mitteln 1.672.520,04 Euro
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
einer Kapitalposition von 18.169.154,06 Euro
Sonderposten von 9.835.613,09 Euro
Rückstellungen von 363.924,36 Euro
Verbindlichkeiten von 2.685.934,74 Euro
Passive Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
1. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses von 618.823,24 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2. Der Überschuss des Sonderergebnisses von 11.001,17 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Bericht des örtlichen Prüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat Eppendorf nimmt die Beschlussempfehlung an. Es ist kein Mitglied wegen Befangenheit begründender Tatbestände gem. § 20 Absatz 1 SächsGemO i. V. m. § 15 Absatz 1 Geschäftsordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Beschlussfähigkeit wurde vor der Abstimmung geprüft und bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats: 15
davon anwesend und stimmberechtigt: 10; JA-Stimmen: 10; NEIN-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
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