Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e21/2023 vom 07. November 2023

Zulassung einer Ausnahme

Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 Alternative 4 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Der Landkreis Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

Samstag, den 9. Dezember 2023,
zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr
am Ortsausgang Eppendorf, Borstendorfer Straße, Höhe Sendemast.

Eppendorf, den 6. November 2023


Axel Röthling
Bürgermeister

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