Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e15/2023 vom 16. Juni 2023
Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf 2023/2024
Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Haushaltsplanes samt Anlagen
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der
jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 25.04.2023
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023/2024, der die
für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt
mit dem |
||||
- Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf |
8.482.325,00 |
EUR |
7.941.650,00 |
EUR |
- Gesamtbetrag
der ordentlichen Aufwendungen auf |
8.924.495,00 |
EUR |
7.877.945,00 |
EUR |
- Saldo
aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf |
-442.170,00 |
EUR |
63.705,00 |
EUR |
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
- Gesamtbetrag
der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
- Saldo
aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
-
Gesamtergebnis auf |
-442.170,00 |
EUR |
63.705,00 |
EUR |
- Betrag
der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
- Betrag
der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus
Vorjahren auf |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
- Betrag
der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem
Basiskapital |
311.925,00 |
EUR |
302.425,00 |
EUR |
- Betrag
der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
-
veranschlagtes Gesamtergebnis auf |
-130.245,00 |
EUR |
366.130,00 |
EUR |
|
|
|
|
|
im Finanzhaushalt
mit dem |
|
|
|
|
- Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
7.918.175,00 |
EUR |
7.383.175,00 |
EUR |
- Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
8.036.470,00 |
EUR |
7.020.870,00 |
EUR |
- Zahlungsmittelüberschuss
oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der
Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
-118.295,00 |
EUR |
362.305,00 |
EUR |
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
278.900,00 |
EUR |
793.400,00 |
EUR |
- Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
467.000,00 |
EUR |
1.033.500,00 |
EUR |
- Saldo
der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-188.100,00 |
EUR |
-240.100,00 |
EUR |
-
Finanzierungsmittelüberschuss oder |
-306.395,00 |
EUR |
122.205,00 |
EUR |
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
- Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
58.500,00 |
EUR |
50.400,00 |
EUR |
- Saldo
der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-58.500,00 |
EUR |
-50.400,00 |
EUR |
-
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln
im Haushaltsjahr auf |
-234.245,00 |
EUR |
364.055,00 |
EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
auf |
0,00 |
EUR |
0,00 |
EUR |
festgesetzt
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf |
1.607.290,00 |
EUR |
1.404.170,00 |
EUR |
festgesetzt.
§ 5
Die Hebesätze
werden wie folgt festgesetzt: |
|
|
|
|
für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe |
300,00 |
v.H. |
315,00 |
v.H. |
für die
Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
405,00 |
v.H. |
428,00 |
v.H. |
für die baureifen
Grundstücke (Grundsteuer C) auf |
0,00 |
v.H. |
0,00 |
v.H. |
für die
Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf |
0,00 |
v.H. |
0,00 |
v.H. |
Gewerbesteuer
auf |
380,00 |
v.H. |
390,00 |
v.H. |
§6
Weitere Festsetzungen:
Gemäße des § 1 Absatz 3 Nr. 6
SächsKomHVO wird die Wertgrenze, über die im Ergebnishaushalt zu
veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von erheblichem
Umfang, auf einen Betrag von 10.000,00 EUR festgesetzt.
Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2
SächsGemO wird die Wertgrenze für Investitionen mit erheblicher finanzieller
Bedeutung auf einen Betrag von 50.000,00 EUR festgesetzt
Eppendorf, den 16. Juni 2023
Axel Röthling
Bürgermeister (Siegel)
Öffentliche
Bekanntmachung der Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Haushaltsplanes samt Anlagen
Auf der
Grundlage des § 74 in Verbindung mit §§ 75 und 76 Absatz 2 Satz 1 der Sächsischen
Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.
S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022
(SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, hat der Gemeinderat Eppendorf in
seiner Sitzung am 25. April 2023 die Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für
die Haushaltsjahre 2023/2024 einschließlich Haushaltsplan samt Anlagen
beschlossen. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2023/2024 wurde mit
Bescheid vom 13. Juni 2023 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Die
Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsplan 2023/2024 einschließlich
Haushaltsplan samt Anlagen liegt in der Zeit vom 26. Juni 2023 bis
einschließlich 2. Juli 2023 zu den Sprechzeiten der Verwaltung
Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00
Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis
12:00 Uhr
im Rathaus
Eppendorf, Gemeindekämmerei, Zimmer 3, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575
Eppendorf zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Auf die kostenlose
Auslegung der Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Haushaltsplanes samt Anlagen wird hiermit hingewiesen.
Eppendorf, 16. Juni 2023
Axel Röthling
Bürgermeister (Siegel)
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende
Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen,
dass bei einer Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4
der Sächsischen Gemeindeordnung die Satzung ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft
erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.
2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3
oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn
bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die
Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Eppendorf, 16. Juni 2023
Axel Röthling
Bürgermeister (Siegel)
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