Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e15/2023 vom 16. Juni 2023

Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf 2023/2024

Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Haushaltsplanes samt Anlagen

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 25.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023/2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-  Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

8.482.325,00

EUR

7.941.650,00

EUR

-  Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

8.924.495,00

EUR

7.877.945,00

EUR

-  Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-442.170,00

EUR

63.705,00

EUR

-  Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0,00

EUR

0,00

EUR

-  Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0,00

EUR

0,00

EUR

-  Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

0,00

EUR

0,00

EUR

-  Gesamtergebnis auf

-442.170,00

EUR

63.705,00

EUR

-  Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0,00

EUR

0,00

EUR

-  Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0,00

EUR

0,00

EUR

-  Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO  auf

311.925,00

EUR

302.425,00

EUR

-  Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

0,00

EUR

0,00

EUR

-  veranschlagtes Gesamtergebnis auf

-130.245,00

EUR

366.130,00

EUR

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt mit dem

 

 

 

 

-  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  auf

7.918.175,00

EUR

7.383.175,00

EUR

-  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

8.036.470,00

EUR

7.020.870,00

EUR

-  Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-118.295,00

EUR

362.305,00

EUR

-  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

278.900,00

EUR

793.400,00

EUR

-  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

467.000,00

EUR

1.033.500,00

EUR

-  Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-188.100,00

EUR

-240.100,00

EUR

-  Finanzierungsmittelüberschuss oder
-fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-306.395,00

EUR

122.205,00

EUR

-  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00

EUR

0,00

EUR

-  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

58.500,00

EUR

50.400,00

EUR

-  Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-58.500,00

EUR

-50.400,00

EUR

-  Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-234.245,00

EUR

364.055,00

EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

0,00

EUR

0,00

EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf

0,00

EUR

0,00

EUR

festgesetzt

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

1.607.290,00

EUR

1.404.170,00

EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)

300,00

v.H.

315,00

v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

405,00

v.H.

428,00

v.H.

für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf

0,00

v.H.

0,00

v.H.

für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf

0,00

v.H.

0,00

v.H.

Gewerbesteuer auf

380,00

v.H.

390,00

v.H.

§6

Weitere Festsetzungen:

Gemäße des § 1 Absatz 3 Nr. 6 SächsKomHVO wird die Wertgrenze, über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von erheblichem Umfang, auf einen Betrag von 10.000,00 EUR festgesetzt.

Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO wird die Wertgrenze für Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung auf einen Betrag von 50.000,00 EUR festgesetzt

Eppendorf, den 16. Juni 2023

Axel Röthling
Bürgermeister  (Siegel)

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Haushaltsplanes samt Anlagen

Auf der Grundlage des § 74 in Verbindung mit §§ 75 und 76 Absatz 2 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, hat der Gemeinderat Eppendorf in seiner Sitzung am 25. April 2023 die Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschließlich Haushaltsplan samt Anlagen beschlossen. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2023/2024 wurde mit Bescheid vom 13. Juni 2023 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Die Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsplan 2023/2024 einschließlich Haushaltsplan samt Anlagen liegt in der Zeit vom 26. Juni 2023 bis einschließlich 2. Juli 2023 zu den Sprechzeiten der Verwaltung

Montag               9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag              9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus Eppendorf, Gemeindekämmerei, Zimmer 3, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Auf die kostenlose Auslegung der Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Haushaltsplanes samt Anlagen wird hiermit hingewiesen.

Eppendorf, 16. Juni 2023

Axel Röthling
Bürgermeister  (Siegel)

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung die Satzung ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt. Dies gilt nicht, wenn

1.  die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.  Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.  der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.  vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist

a)  die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)  die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Eppendorf, 16. Juni 2023

Axel Röthling
Bürgermeister  (Siegel)

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