Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e11/2023 vom 03. Mai 2023
Abbrennen eines Feuerwehrks
Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 Alternative 4 in Verbindung mit § 24 Absatz 1
1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für:
Samstag, den 13. Mai 2023,
um ca. 22:00 Uhr
auf dem Hartplatz an der Mittelsaidaer Straße in Großwaltersdorf.
Eppendorf, 3. Mai 2023
Axel Röthling
Bürgermeister
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