Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e11/2023 vom 03. Mai 2023

Abbrennen eines Feuerwehrks

Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 Alternative 4 in Verbindung mit § 24 Absatz 1
1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für:

          Samstag, den 13. Mai 2023,
          um ca. 22:00 Uhr
          auf dem Hartplatz an der Mittelsaidaer Straße in Großwaltersdorf.

Eppendorf, 3. Mai 2023


Axel Röthling
Bürgermeister

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