Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e10/2023 vom 28. April 2023
Auslegung der Schöffenliste der Gemeinde Eppendorf
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. April 2023 die Schöffenliste der Gemeinde Eppendorf für den Amtsgerichtsbezirk Freiberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgestellt. Die Schöffenliste wird zu jedermanns Einsicht ausgelegt; Beginn und Ende der Auslegungsfrist:
8. Mai 2023 bis einschließlich 14. Mai 2023.
Die öffentliche Auslegung erfolgt elektronisch über das
Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:
https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/eppendorf/startseite
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, während der Öffnungszeiten
im Rathaus Eppendorf, Meldestelle, Zimmer 1, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575
Eppendorf auf die Schöffenliste zurückzugreifen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist (21. Mai 2023) bei der Gemeinde Eppendorf schriftlich oder zur Niederschrift oder beim Amtsgericht Freiberg, Heinrich-Heine-Straße 15, 09599 Freiberg schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nicht aufgenommen werden dürften oder nicht aufgenommen werden sollen (§ 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes).
Auf die Möglichkeit des Einspruchs wird ausdrücklich hingewiesen.
Eppendorf, 27. April 2023
Axel Röthling
Bürgermeister
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