Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e09/2023 vom 19. April 2023

Zulassung einer Ausnahme

Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Absatz 2 Satz 1 Alternative 4 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. SprengV

Abbrennen eines Feuerwerks

Das Landratsamt Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen. Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

Samstag, den 29. April 2023,
in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr
auf dem Hartplatz an der Mittelsaidaer Straße in Großwaltersdorf.

Eppendorf, 19. April 2023


Axel Röthling
Bürgermeister

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