Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e09/2023 vom 19. April 2023
Zulassung einer Ausnahme
Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Absatz 2 Satz 1 Alternative 4 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. SprengV
Abbrennen eines Feuerwerks
Das Landratsamt Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen. Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für
Samstag, den 29. April 2023,
in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr
auf dem Hartplatz an der Mittelsaidaer Straße in Großwaltersdorf.
Eppendorf, 19. April 2023
Axel Röthling
Bürgermeister
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