Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e02/2023 vom 18. Januar 2023
Abbrennen eines Feuerwehrks
Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Absatz 2 Satz 1 Alt. 4 i.V.m. § 24 Absatz 1 1. SprengV
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für
Samstag, den 28. Januar 2023,
in der Zeit zwischen 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr
in Eppendorf, Bahnhofstraße
Samstag, den 28. Januar 2023,
in der Zeit zwischen 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr
in Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße 25.
Eppendorf, 18. Januar 2023
Axel Röthling
Bürgermeister
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