Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e02/2023 vom 18. Januar 2023

Abbrennen eines Feuerwehrks

Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Absatz 2 Satz 1 Alt. 4 i.V.m. § 24 Absatz 1 1. SprengV
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

Samstag, den 28. Januar 2023,
in der Zeit zwischen 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr
in Eppendorf, Bahnhofstraße

Samstag, den 28. Januar 2023,
in der Zeit zwischen 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr
in Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße 25.

Eppendorf, 18. Januar 2023

Axel Röthling
Bürgermeister

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