Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e30a/2022 vom 02. Dezember 2022
Öffentlicher Hinweis
Information des Landratsamts Mittelsachsen an Landwirte und
Landwirtschaftsbetriebe
Die untere Landwirtschaftsbehörde hat nach dem
Grundstücksverkehrsgesetz über die Genehmigung der Veräußerung eines
Grundstückes zu entscheiden, welches neben Gehölzen an Gewässern auch
nachstehende landwirtschaftliche Flächen umfasst:
Stadt/Gemeinde: Eppendorf; Gemarkung: Eppendorf; Fläche
in ha: 0,63; Nutzungsart: Grünland.
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die
zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundstückes interessiert
wären, wird die Gelegenheit gegeben, der Genehmigungsbehörde des Landkreises
Mittelsachsen bis zum 12. Dezember 2022 ihr Erwerbsinteresse schriftlich
zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen
Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass
die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet
und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
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