Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e30/2022 vom 02. Dezember 2022

Ausnahmegenehmigung Feuerwehrk

Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 Alt. 4 i.V.m. § 24 Abs. 1 1. SprengV
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Das Landratsamt Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen. Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

- Samstag, den 10. Dezember 2022, um 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf der Borstendorfer Straße, Höhe Sendemast.

Eppendorf, 28. November 2022


Axel Röthling
Bürgermeister

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