Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e28/2022 vom 28. November 2022
Tierbestandsmeldung 2023
Tierbestandsmeldung
2023
Bekanntmachung
der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt
des öffentlichen Rechts -
Sehr
geehrte Tierhalter*innen,
bitte
beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen,
Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte
Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine
Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall, - die Beteiligung
der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung, - die Gewährung von
Beihilfe und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Der Sächsischen Tierseuchenkasse
bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2022 einen Meldebogen
per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2023 nicht bei Ihnen eingegangen sein,
melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand
anzugeben.
Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse
bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die
Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder
per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2023 vorhandenen Tiere zu melden.
Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2023 Ihren Beitragsbescheid.
Ihre
Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes
zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der
Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig
davon, ob Sie Tiere im
landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf
Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte
unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie
weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen
Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als
gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der
letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei
der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische
Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de
zurück zu: Alle Bekanntmachungen |
![]() |