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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e24/2022 vom 22. September 2022

Widmung Gemeindeverbindungsstraße

Bekanntmachung der Gemeinde Eppendorf über die Widmung einer Gemeindeverbindungsstraße in der Gemeinde Eppendorf vom 26.10.2021

Gemäß § 54 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, widmet die Gemeinde Eppendorf folgenden Straßenabschnitt.

1. Straßenbeschreibungen

Straße zum ehem. Flugplatz

Anfangspunkt: Flurstück-Nr.: 975/3 Gemarkung Borstendorf
Endpunkt: Flurstück-Nr.: 500/20
Straßenlänge: 632 m

2. Verfügungen

Der unter Nr. 1 bezeichnete Straßenabschnitt wird gewidmet als Gemeindeverbindungsstraße.

3. Wirksamwerden

Die Verfügung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2022 in Kraft.

4. Einsichtnahme

Die Verfügung nach Nr. 2 kann in der Gemeindeverwaltung Eppendorf, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf, Zimmer 11, während der Dienstzeiten Di. von 13-16 Uhr und Do. von 13-18 Uhr eingesehen werden.

5. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf, einzulegen.

Röthling
Bürgermeister

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