Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e24/2022 vom 22. September 2022
Widmung Gemeindeverbindungsstraße
Bekanntmachung der Gemeinde Eppendorf über die Widmung einer Gemeindeverbindungsstraße in der Gemeinde Eppendorf vom 26.10.2021
Gemäß § 54 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen
(SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Art. 1 des
Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden
ist, widmet die Gemeinde Eppendorf folgenden Straßenabschnitt.
1. Straßenbeschreibungen
Straße zum ehem. Flugplatz
Anfangspunkt: Flurstück-Nr.: 975/3 Gemarkung Borstendorf
Endpunkt: Flurstück-Nr.: 500/20
Straßenlänge: 632 m
2. Verfügungen
Der unter Nr. 1 bezeichnete Straßenabschnitt wird gewidmet
als Gemeindeverbindungsstraße.
3. Wirksamwerden
Die Verfügung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2022 in
Kraft.
4. Einsichtnahme
Die Verfügung nach Nr. 2 kann in der Gemeindeverwaltung
Eppendorf, Großwaltersdorfer Str. 8, 09575 Eppendorf, Zimmer 11, während der
Dienstzeiten Di. von 13-16 Uhr und Do. von 13-18 Uhr eingesehen werden.
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift bei der Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575
Eppendorf, einzulegen.
Röthling
Bürgermeister
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