Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e17/2022 vom 10. August 2022
Zulassung einer Ausnahme
Ortsübliche Bekanntmachung über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 Alt. 4 i.V.m. § 24 Abs. 1 1. SprengV Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Das Landratsamt Mittelsachsen hat Ausnahmen vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigungen wurden erteilt für
- Samstag, den 20. August 2022, um 23:30 Uhr
auf dem Reitplatz Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße 25 und
- Samstag, den 27. August 2022, zwischen 21:30 Uhr und 22:30 Uhr
auf dem Reitplatz Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße 25.
Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für
- Samstag, den 27. August 2022, zwischen 22:00 Uhr und 22:30 Uhr
auf dem Sportplatz Kleinhartmannsdorf, Dorfstraße 85a.
Eppendorf, 9. August 2022
Axel Röthling
Bürgermeister
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