Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e17/2022 vom 10. August 2022

Zulassung einer Ausnahme

Ortsübliche Bekanntmachung über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 Alt. 4 i.V.m. § 24 Abs. 1 1. SprengV Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Das Landratsamt Mittelsachsen hat Ausnahmen vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigungen wurden erteilt für

- Samstag, den 20. August 2022, um 23:30 Uhr
auf dem Reitplatz Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße 25 und

- Samstag, den 27. August 2022, zwischen 21:30 Uhr und 22:30 Uhr
auf dem Reitplatz Großwaltersdorf, Mittelsaidaer Straße 25.

Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

- Samstag, den 27. August 2022, zwischen 22:00 Uhr und 22:30 Uhr
auf dem Sportplatz Kleinhartmannsdorf, Dorfstraße 85a.

Eppendorf, 9. August 2022

Axel Röthling
Bürgermeister

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