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Ausgabe: öffentliche Bekanntmachung e14/2022 vom 14. Juni 2022

Ergebnis der Wahl zum Bürgermeister am 12.06.2022

Gemeinde Eppendorf

 

Öffentliche Bekanntmachung

des Ergebnisses der Wahl zum Bürgermeister

 

am 12.06.2022 in der Gemeinde Eppendorf

 

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2022 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl ermittelt und festgestellt.

 

I. Ergebnis der Wahl

 

1. Zahl der Wahlberechtigten 3317

 

2. Zahl der Wähler 1886

 

3. Zahl der ungültigen Stimmen 72

 

4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 1814

 

5. Zahl der für die einzelnen Bewerber und für andere Personen abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:

 

Wahlvorschlag (Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort/Familienname des Einzelbewerbers)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 

Familienname, Vornamen

Röthling, Axel

 

Beruf oder Stand

Bürgermeister

 

Postleitzahl, Wohnort

09575 Eppendorf

 

Stimmen: 1476

 

Wahlvorschlag (Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort/Familienname des Einzelbewerbers)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

 

Familienname, Vornamen

Prenzel, Maik

 

Beruf oder Stand

Elektroinstallateurmeister

 

Postleitzahl, Wohnort

09575 Eppendorf

 

Stimmen: 338

 

Zum Bürgermeister gewählt wurde Familienname, Vorname: Röthling, Axel

 

II. Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde

 

Anschrift: Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg

 

erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend
gemacht werden.

 

Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 45 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 4 Wahlberechtigte beitreten.

 

Ort, Datum

Eppendorf, 14.06.2022

 

Unterschrift

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