Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: öffentliche Bekanntmachung e14/2022 vom 14. Juni 2022
Ergebnis der Wahl zum Bürgermeister am 12.06.2022
Gemeinde Eppendorf
Öffentliche Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl zum Bürgermeister
am 12.06.2022 in der Gemeinde Eppendorf
Der
Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2022 das Ergebnis der Bürgermeisterwahl
ermittelt und festgestellt.
I. Ergebnis der
Wahl
1. Zahl der Wahlberechtigten 3317
2. Zahl der Wähler 1886
3. Zahl der
ungültigen Stimmen 72
4. Zahl der
insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 1814
5. Zahl der für die einzelnen
Bewerber und für andere Personen abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter
Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:
Wahlvorschlag (Name der
Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort/Familienname des
Einzelbewerbers)
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands (SPD)
Familienname,
Vornamen
Röthling, Axel
Beruf oder Stand
Bürgermeister
Postleitzahl,
Wohnort
09575 Eppendorf
Stimmen: 1476
Wahlvorschlag
(Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort/Familienname des
Einzelbewerbers)
Christlich
Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Familienname,
Vornamen
Prenzel,
Maik
Beruf
oder Stand
Elektroinstallateurmeister
Postleitzahl,
Wohnort
09575
Eppendorf
Stimmen: 338
Zum Bürgermeister gewählt
wurde Familienname,
Vorname: Röthling,
Axel
II. Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Absatz
1 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem
Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen
entfallen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung
schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Anschrift:
Landratsamt
Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
erhoben werden. Nach Ablauf der Frist
können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend
gemacht werden.
Der Einspruch eines Einsprechenden,
der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn
ihm entsprechend § 45 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes mindestens 4 Wahlberechtigte
beitreten.
Ort, Datum
Eppendorf, 14.06.2022
Unterschrift
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