Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: e13/2026 vom 04. Mai 2026
Anmeldung Schulanfänger Schuljahr 2027/2028
Mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden alle Kinder, die
bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder,
die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des
neuen Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den
Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand
besitzen.
Zum Schulbezirk der Schule gehören Eppendorf mit den
Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf.
Die Anmeldung der Kinder an der
Heiner-Müller-Schule/Grundschule Eppendorf erfolgt durch die
Erziehungsberechtigten am
Montag, 31.08.2026 und Dienstag, 01.09.2026
jeweils in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr
Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen
werden, sofern gemeinsames Sorgerecht besteht. Ist ein Partner verhindert, muss
eine Vollmacht und Ausweiskopie des zweiten Sorgeberechtigen vorgelegt werden.
Die Geburtsurkunde/Identitätsnachweis des Kindes ist ebenfalls vorzulegen sowie
der Impfausweis des Kindes zum Nachweis des Masernschutzes.
Folgende Daten werden verarbeitet:
1. Name und
Vorname der Eltern und des Kindes
2. Geburtsdatum
und Geburtsort des Kindes
3. Geschlecht
des Kindes
4. Anschrift
der Eltern und des Kindes
5. Telefonnummer,
Notfallkontaktdaten
6. Staatsangehörigkeit
des Kindes
7. Religionszugehörigkeit
des Kindes
8. Art und Grad
einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit für den Schulbesuch
bedeutsam
9. ob im Jahr
vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird
10. Erklärung zum
Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts mit entsprechendem Nachweis
11. Erklärung der
Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache
nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist
Rechtsgrundlage: § 3 Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen -
Anmeldung; § 26 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen - Allgemeines zur
Schulpflicht; § 27 SchulG - Beginn der Schulpflicht; § 31 SchulG -
Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht
gez. B. Fülling
Schulleiterin
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