Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ausgabe: e13/2026 vom 04. Mai 2026

Anmeldung Schulanfänger Schuljahr 2027/2028

Mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des neuen Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Zum Schulbezirk der Schule gehören Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf.

Die Anmeldung der Kinder an der Heiner-Müller-Schule/Grundschule Eppendorf erfolgt durch die Erziehungsberechtigten am

Montag, 31.08.2026 und Dienstag, 01.09.2026
jeweils in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr

Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern gemeinsames Sorgerecht besteht. Ist ein Partner verhindert, muss eine Vollmacht und Ausweiskopie des zweiten Sorgeberechtigen vorgelegt werden. Die Geburtsurkunde/Identitätsnachweis des Kindes ist ebenfalls vorzulegen sowie der Impfausweis des Kindes zum Nachweis des Masernschutzes.

Folgende Daten werden verarbeitet:

1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes
2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
3. Geschlecht des Kindes
4. Anschrift der Eltern und des Kindes
5. Telefonnummer, Notfallkontaktdaten
6. Staatsangehörigkeit des Kindes
7. Religionszugehörigkeit des Kindes
8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit für den Schulbesuch bedeutsam
9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird
10. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts mit entsprechendem Nachweis
11. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist

Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 15. September 2026 auch online über folgenden Link anmelden:

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:

-     Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,

-     die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,

-     es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,

-     es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,

-     für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

Rechtsgrundlage: § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen - Anmeldung; § 27 SchulG - Beginn der Schulpflicht; § 31 SchulG - Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht

gez. B. Fülling
Schulleiterin

zurück zu: Alle Bekanntmachungen pdf als PDF herunterladen

 

 

Aktuelles

 

 

>> Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> zusätzl. Veröffentl.

>> Eppendorfer Anzeiger

>> Meldungen