Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: e13/2026 vom 04. Mai 2026

Anmeldung Schulanfänger Schuljahr 2027/2028

Mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des neuen Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Zum Schulbezirk der Schule gehören Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf.

Die Anmeldung der Kinder an der Heiner-Müller-Schule/Grundschule Eppendorf erfolgt durch die Erziehungsberechtigten am

Montag, 31.08.2026 und Dienstag, 01.09.2026
jeweils in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr

Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern gemeinsames Sorgerecht besteht. Ist ein Partner verhindert, muss eine Vollmacht und Ausweiskopie des zweiten Sorgeberechtigen vorgelegt werden. Die Geburtsurkunde/Identitätsnachweis des Kindes ist ebenfalls vorzulegen sowie der Impfausweis des Kindes zum Nachweis des Masernschutzes.

Folgende Daten werden verarbeitet:

1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes
2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
3. Geschlecht des Kindes
4. Anschrift der Eltern und des Kindes
5. Telefonnummer, Notfallkontaktdaten
6. Staatsangehörigkeit des Kindes
7. Religionszugehörigkeit des Kindes
8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit für den Schulbesuch bedeutsam
9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird
10. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts mit entsprechendem Nachweis
11. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist

Rechtsgrundlage: § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen - Anmeldung; § 26 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen - Allgemeines zur Schulpflicht; § 27 SchulG - Beginn der Schulpflicht; § 31 SchulG - Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht

gez. B. Fülling
Schulleiterin

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