Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e07/2026 vom 10. März 2026

Widmung Gemeindestraße

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Eppendorf über die Widmung einer Gemeindestraße

Gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, widmet die Gemeinde Eppendorf folgenden Straßenabschnitt:

1 Straßenbeschreibungen

Leubsdorfer Straße 1b-1c/Straße zur Kindertagesstätte

Anfangspunkt: Flurstück-Nr. 448/23 der Gemarkung Eppendorf an der nördlichen Gebäudefassade Leubsdorfer Straße 1b in Eppendorf
Endpunkt: nördliche Grenze des Flurstücks 448/23 der Gemarkung Eppendorf/Einmündung in die Leubsdorfer Straße
Straßenlänge: 85 m

2 Verfügung

Der unter Nr. 1 bezeichnete Straßenabschnitt wird gewidmet als Gemeindestraße.

3 Wirksamwerden

Die Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. April 2026 in Kraft.

4 Einsichtnahme

Die Verfügung nach Nr. 2 kann in der Gemeindeverwaltung Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf, Zimmer 11, während der Dienstzeiten Dienstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.

5 Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf, einzulegen.

Eppendorf, 10. März 2026

gez. Axel Röthling
Bürgermeister

Anlage: Kartendarstellung

zurück zu: Alle Bekanntmachungen pdf als PDF herunterladen

 

 

Aktuelles

 

 

>> Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> zusätzl. Veröffentl.

>> Eppendorfer Anzeiger

>> Meldungen