Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e07/2026 vom 10. März 2026
Widmung Gemeindestraße
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Eppendorf über die
Widmung einer Gemeindestraße
Gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes vom 21. Januar
1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, widmet die
Gemeinde Eppendorf folgenden Straßenabschnitt:
1 Straßenbeschreibungen
Leubsdorfer Straße 1b-1c/Straße zur Kindertagesstätte
Anfangspunkt: Flurstück-Nr.
448/23 der Gemarkung Eppendorf an der nördlichen Gebäudefassade Leubsdorfer
Straße 1b in Eppendorf
Endpunkt: nördliche
Grenze des Flurstücks 448/23 der Gemarkung Eppendorf/Einmündung in die
Leubsdorfer Straße
Straßenlänge: 85 m
2 Verfügung
Der unter Nr. 1 bezeichnete Straßenabschnitt wird gewidmet
als Gemeindestraße.
3 Wirksamwerden
Die Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. April 2026 in Kraft.
4 Einsichtnahme
Die Verfügung nach Nr. 2 kann in der Gemeindeverwaltung
Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf, Zimmer 11, während der
Dienstzeiten Dienstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr
bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
5 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift bei der Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575
Eppendorf, einzulegen.
Eppendorf, 10. März 2026
gez. Axel Röthling
Bürgermeister
Anlage: Kartendarstellung
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