Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e01/2026 vom 19. Januar 2026

Freibleibende Ausschreibung

Die Gemeinde Eppendorf beabsichtigt, den Lokschuppen des ehemaligen Bahnhofs Eppendorf (Sachs) zu veräußern. Ziel des Verfahrens ist es, das Objekt für eine zukunftsfähige Nutzung zu privatisieren.

Lage: Bahnhofstraße 4 in 09575 Eppendorf

Beschreibung des Objektes:

Der Lokschuppen wurde als Teil des Bahnhofs Eppendorf an der ehemaligen Schmalspurbahn Hetzdorf – Eppendorf – Großwaltersdorf im Jahr 1893 erbaut. Es handelt sich um ein zweiständiges Heizhaus als Fachwerkbau mit Klinkerausfachung.

Das ursprüngliche Gebäude hat eine Grundfläche von etwa 180 m². An der Ostseite befindet sich ein hölzerner Vorbau. Gegenwärtig wird das Gebäude als Lager genutzt.

Der Lokschuppen steht unter Denkmalschutz.

Zur Erhaltung des Gebäudes bedarf insbesondere das Dach einer Erneuerung. Eine Schätzung geht von einem Aufwand (nur für das Dach) von ca. 30.000,00 Euro aus.

Eine Voraussetzung zur Veräußerung des Objektes ist die Bildung eines separaten Flurstücks durch eine Vermessung. Das künftige Grundstück wird die Gebäudegrundfläche einschließlich örtlich angemessener Abstandsflächen, geschätzt ca. 300 m², sein. Es fallen Vermessungskosten an.

Bauplanungsrechtliche Einordnung:

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich. Im Flächennutzungsplan ist die nähere Umgebung als Mischgebiet dargestellt. Das Objekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Stellungnahmen der Medienträger (Wasser, Abwasser, Gas, Elt, Telekom) sind in Ausarbeitung.

Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungen um das Objekt

Interessierte werden hiermit aufgefordert, sich durch Abgabe eines Nutzungskonzeptes für den Erwerb des Lokschuppens zu bewerben. Die Bewerbungen um das Objekt Lokschuppen sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 31. März 2026 bei der

Gemeinde Eppendorf

09575 Eppendorf

Großwaltersdorfer Straße 8

einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis: Ausschreibung Lokschuppen zu versehen. Berücksichtigt werden die Konzepte, die bis zu diesem Datum eingegangen sind. Es ist beabsichtigt, dem überzeugendsten Konzept den Vorzug zu geben. Über die Auswahl und das weitere Verfahren entscheidet der Gemeinderat.

Mindestanforderung an einzureichende Konzepte:

Die Erläuterung der geplanten Nutzung, die beabsichtigte zeitliche Realisierung und beabsichtigte Investitionen für das Objekt sind plausibel darzustellen.

Um den Aufwand für die Interessenten gering zu halten, wird kein detailliert ausgearbeitetes Architekturkonzept erwartet, die genannten Mindestanforderungen sind jedoch zu beachten.

Hinweis an den potentiellen Erwerber

Bei Veränderung an der Bausubstanz ist die untere Denkmalschutzbehörde zwingend einzubeziehen. Die Umsetzung muss praktisch, rechtlich und finanziell realisierbar sein und darf keine Folgekosten für die Gemeinde verursachen.

Fragen sind als E-Mail: info@gemeinde-eppendorf.de oder schriftlich an die Adresse der Gemeinde Eppendorf einzureichen.

Kaufpreis:

Es ist eine Veräußerung auf Grundlage des Verkehrswerts beabsichtigt. Die Wertermittlung ist in Vorbereitung.

Nebenkosten: Die Kosten für Beurkundung und Vollzug des Kaufvertrags, die Vermessung sowie die Grunderwerbssteuer trägt der jeweilige Erwerber.

Weitere Bedingungen:

Bei Zustandekommen eines Kaufvertrages werden in diesen eine Verpflichtung zur Durchführung des vereinbarten Nutzungskonzepts und eine Mehrerlösklausel über 5 Jahre aufgenommen.

Die Ausschreibung ist freibleibend. Die Gemeinde Eppendorf ist nicht verpflichtet, das Grundstück zu veräußern. Es handelt sich auch nicht um eine Ausschreibung nach Vergaberecht, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.

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