Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e31/2025 vom 16. Oktober 2025
Öffentliches Anbieten
Veräußerung des Flurstückes Nr. 148b der Gemarkung Eppendorf
Grundstücksgröße: 1620 m²
Nutzungsmöglichkeiten:
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich. Im
Flächennutzungsplan sind das Grundstück und die nähere Umgebung als Mischgebiet
ausgewiesen. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Eine Bebauung ist möglich, wenn sich das Vorhaben in die
umgebende Bebauung einfügt und die für die angestrebte Nutzung erforderliche
Erschließung gesichert ist.
Empfehlung:
Wir empfehlen vor dem Kaufangebot das Einholen einer
baurechtlichen Auskunft beim zuständigen Landratsamt, Referat
Bauantragsbearbeitung zum geplanten Bauvorhaben.
Gegenwärtige Nutzung:
Bebaute Teilflächen:
- ungenutzte Garage, Baujahr etwa 1970
- Schuppen (privat) auf 65 m² befestigter Fläche, genutzt
mit Vertrag
Unbebaute Teilflächen:
- ca. 300 m² Fläche als KFZ-Abstellplatz genutzt mit Vertrag
- Restliche Teilflächen sind ungenutzt.
Die bestehenden Verträge haben eine Kündigungsfrist von 3
Monaten zum Jahresende.
Weitere Besonderheiten des Grundstücks:
Im Randbereich des Grundstücks bzw. angrenzend fließt der
Kleinhartmannsdorfer Bach. Bei der zukünftigen Nutzung sind die
wasserrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Gewässerrandstreifens zu
beachten.
Vor 1990 war das Grundstück eine Annahmestelle für
Sekundärrohstoffe. Altlasten sind deshalb nicht völlig auszuschließen. Es gibt
jedoch keine konkreten Hinweise auf Verunreinigung des Bodens.
Das Flurstück ist als Altlastverdachtsfläche
„Schrottsammelstelle“ im Sächsischen Altlastenkataster erfasst. Es liegen keine
Ergebnisse zu Altlastuntersuchungen vor.
Interessierte werden hiermit aufgefordert, sich durch Abgabe
eines Nutzungskonzeptes für die gesamte Grundstücksfläche von 1620 m² um das
Grundstück zu bewerben.
Mindestanforderung an einzureichende Konzepte:
- Das Konzept beinhaltet einen Lageplan mit einer Skizze der
geplanten zu bebauenden Flächen, Gebäude mit Geschossangabe, Nebengebäude,
Stellplätze, Terrassen oder ähnliches. Die beabsichtigte Nutzung und die
beabsichtigte zeitliche Realisierung sind darzustellen.
- Um den Aufwand für die Interessenten gering zu halten,
wird kein detailliert ausgearbeitetes Architekturkonzept erwartet; die
genannten Mindestanforderungen sind jedoch zu beachten.
- Es ist beabsichtigt, dem überzeugendsten Konzept den
Vorzug zu geben. Über die Auswahl und das weitere Verfahren entscheidet der
Gemeinderat.
- Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen
Umschlag bis zum 18.12.2025 bei der
Gemeinde Eppendorf
09575 Eppendorf
Großwaltersdorfer Straße 8
einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis:
Ausschreibung Grundstück Nr. 148b zu versehen.
- Eine Veräußerung von Teilflächen an verschiedene Bieter
ist möglich unter der Voraussetzung, dass keine Restflächen verbleiben. Bei
Interesse an Teilflächen ist die gemeinschaftliche Gebotsabgabe mehrerer Bieter
erwünscht. Falls das Grundstück in mehrere Teilflächen aufgeteilt wird, fallen
Vermessungskosten an. Diese tragen die Erwerber.
Kaufpreis:
17 Euro/m² (Bodenrichtwert des unbebauten Grundstücks in
Eppendorf)
Nebenkosten: Die Kosten für Beurkundung und Vollzug des
Kaufvertrags sowie die Grunderwerbsteuer trägt der jeweilige Erwerber.
Weitere Bedingungen:
Bei Zustandekommen eines Kaufvertrages werden in diesen eine
Verpflichtung zur Durchführung des vereinbarten Nutzungskonzepts und eine
Mehrerlösklausel über 5 Jahre aufgenommen.
Die Ausschreibung ist freibleibend. Die Gemeinde Eppendorf ist nicht verpflichtet, das Grundstück zu verkaufen. Es handelt sich auch nicht um eine Ausschreibung nach Vergabe-recht, sondern um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.
(Planzeichnung)
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