Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e27/2025 vom 25. September 2025

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2025/2026

Auf der Grundlage des § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist, hat der Gemeinderat Eppendorf in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 die Haushaltssatzung Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich Haushaltsplan samt Anlagen beschlossen. Die beschlossene Haushaltssatzung wurde dem Landkreis Mittelsachsen mit Schreiben vom 3. Juli 2025 vorgelegt.

Auslegung Haushaltsplan
Der Haushaltsplan 2025/2026 samt Anlagen liegt in der Zeit vom 29. September 2025 bis einschließlich 7. Oktober 2025 zu den Sprechzeiten der Verwaltung

Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus Eppendorf, Gemeindekämmerei, Zimmer 3, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Auf die kostenlose Auslegung der Haushaltssatzung der Gemeinde Eppendorf für die Haushaltsjahre 2025/2026 und des Haushaltsplanes samt Anlagen wird hiermit hingewiesen.

Eppendorf, 25. September 2025

gez. Axel Röthling              (Siegel)
Bürgermeister

Haushaltssatzung

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 24.06.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltsjahre 2025; 2026

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025/2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 7.812.455,00 EUR; 8.045.580,00 EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 8.619.860,00 EUR; 8.193.730,00 EUR

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -807.405,00 EUR;
-148.150,00 EUR

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR; 0,00 EUR

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR; 0,00 EUR

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0,00 EUR; 0,00 EUR

Gesamtergebnis auf -807.405,00 EUR -148.150,00 EUR

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR; 0,00 EUR

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR; 0,00 EUR

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 292.550,00 EUR; 280.935,00 EUR

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR; 0,00 EUR

veranschlagtes Gesamtergebnis auf -514.855,00 EUR 132.785,00 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.243.675,00 EUR; 7.537.950,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.773.445,00 EUR; 7.372.670,00 EUR

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -529.770,00 EUR; 165.280,00 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 627.600,00 EUR; 259.500,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 913.000,00 EUR; 602.000,00 EUR

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -285.400,00 EUR -342.500,00 EUR

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -815.170,00 EUR; -177.220,00 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR; 0,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 50.400,00 EUR; 50.400,00 EUR

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -50.400,00 EUR; -50.400,00 EUR

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -865.570,00 EUR; -227.620,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR; 0,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0,00 EUR; 0,00 EUR festgesetzt

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.554.689,00 EUR; 1.474.534,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2026 werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 315,00 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420,00 v.H.

für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf 0,00 v.H.

für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf 0,00 v.H.

Gewerbesteuer auf 390,00 v.H.

Die Hebesätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2025, die bereits mit Satzung vom 13. November 2024 festgesetzt wurden, werden nachrichtlich angegeben; sie betragen:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 315,00 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420,00 v.H.

Gewerbesteuer 390,00 v.H.

§ 6

Weitere Festsetzungen:

Gemäße des § 1 Absatz 3 Nr. 6 SächsKomHVO wird die Wertgrenze, über die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von erheblichem Umfang, auf einen Betrag von 10.000,00 EUR festgesetzt.

Gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO wird die Wertgrenze für Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung auf einen Betrag von 50.000,00 EUR festgesetzt

Gemeinde Eppendorf, den 25. September 2025

gez. Axel Röthling              (Siegel)
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung die Satzung ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der im Satz 2 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist die Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 2 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 2 bis 4 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Eppendorf, 25. September 2025

gez. Axel Röthling              (Siegel)
Bürgermeister

zurück zu: Alle Bekanntmachungen pdf als PDF herunterladen

 

 

Aktuelles

 

 

>> Amtsblatt

elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

 

weitere Informationen:

>> zusätzl. Veröffentl.

>> Eppendorfer Anzeiger

>> Meldungen