Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e11/2022 vom 06. Mai 2022

Feststellung und Auslegung Jahresabschluss 2019

Ortsübliche Bekanntgabe
des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und über die Auslegung des Jahresabschlusses mit Anhang zum 31. Dezember 2019

Der Gemeinderat Eppendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 3. Mai 2022 den geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festgestellt. Der Wortlaut des Beschlusses wird nachfolgend bekanntgegeben.

Gemäß § 88c Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird der Jahresabschluss mit Anhang mit dieser Bekanntgabe in der

Gemeinde Eppendorf
Rathaus, Gemeindekämmerei, Zimmer3
Großwaltersdorfer Straße 8
09575 Eppendorf

zu den Dienststunden dauerhaft öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wird hingewiesen.

Dienststunden sind:

montags        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Eppendorf, 6. Mai 2022

Axel Röthling
Bürgermeister

Anlage: Beschluss 01/25/VII/2022

Beschluss 01/25/VII/2022

Der Jahresabschluss 2019 einschließlich des Anhanges und des Rechenschaftsberichtes, wird gemäß § 88 b Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 104 SächsGemO wie folgt festgestellt:

In der Ergebnisrechnung mit:

-        Summe der ordentlichen Erträge                           6.513.584,65 Euro

-        Summe der ordentlichen Aufwendungen              6.460.165,44 Euro

-        einem ordentliche Jahresergebnis von                        53.419,21 Euro

-        Summe der außerordentlichen Erträge von               37.890,43 Euro

-        Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 34.501,10 Euro

-        einem Sonderergebnis von                                                 3.389,33 Euro

-        Gesamtergebnis                                                                   56.808,54 Euro

In der Finanzrechnung mit:

-        Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verw.-tätigkeit   413.898,19 Euro

-        Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit           -468.038,61 Euro

-        Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit        -72.553,02 Euro

-        Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen              -6.099,57 Euro

-        Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln    -132.793,01 Euro

In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit:

-        einer Bilanzsumme von                                                 28.444.589,79 Euro

-        einem Anlagevermögen von                                        26.011.440,39 Euro

-        ein Umlaufvermögen von                                                2.433.149,40 Euro

-        davon Bestand an liquiden Mitteln                                  954.270,80 Euro

-        Aktive Rechnungsabgrenzungsposten von                            0,00 Euro

-        einer Kapitalposition von                                              16.643.918,43 Euro

-        Sonderposten von                                                             8.856.073,46 Euro

-        Rückstellungen von                                                             328.790,67 Euro

-        Verbindlichkeiten von                                                       2.615.807,23 Euro

-        Passiven Rechnungsabgrenzungsposten                               0,00 Euro

1.    Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses von 53.419,21 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

2.    Der Überschuss des Sonderergebnisses von 3.389,33 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

3.    In Ausübung des Wahlrechts des § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO wird zudem ein Betrag von 263.604,10 Euro aus dem Basiskapital entnommen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Dabei handelt es sich um den Saldo aus Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen für Anlagevermögen, welches bis zum 31.Dezember 2017 angeschafft bzw. hergestellt wurde (sog. Altvermögen).

4.    Der Bericht des örtlichen Prüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird zur Kenntnis genommen.


Der Gemeinderat Eppendorf nimmt die Beschlussempfehlung an. Es ist kein Mitglied wegen Befangenheit begründender Tatbestände gem. § 20 Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 15 Abs. 1 Geschäftsordnung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Beschlussfähigkeit wurde vor der Abstimmung geprüft und bestätigt.

Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats: 15
davon anwesend und stimmberechtigt: 11; JA-Stimmen: 11; NEIN-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

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