Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: Öffentliche Bekanntmachung e08/2022 vom 29. April 2022
Wahlbekanntmachung
zutreffendes bitte ankreuzen S und/oder ausfüllen
S Gemeinde Eppendorf
S Landkreis Mittelsachsen
Wahlbekanntmachung
1.
Am 12.06.2022 finden gleichzeitig die Wahlen
S des Bürgermeisters
S des Landrats
statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Der Termin eines zweiten Wahlgangs für die Wahl des Bürgermeisters ist der 03.07.2022.
Der Termin eines zweiten Wahlgangs für die Wahl des Landrats ist der 03.07.2022.
2. £ Die Gemeinde bildet einen
Wahlbezirk, der Wahlraum ist eingerichtet in/im
Bezeichnung des
Wahlraums
S Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke1) eingeteilt:
Wahl- |
Abgrenzung
des Wahlbeizrks |
Bezeichnung |
Wahlraum |
130 |
Eppendorf |
Kultur- und Dorfgemeinschaftshaus |
ja |
131 |
Eppendorf |
»Heiner-Müller-Schule« Eppendorf,
Großwaltersdorfer Straße 6 A, |
ja |
132 |
Eppendorf, |
Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße
85 A, 09575 Eppendorf, OT Kleinhartmannsdorf |
|
133 |
Eppendorf |
Sport- und Vereinshaus, |
|
908 |
Gemeinde Eppendorf |
Rathaus Eppendorf, |
|
£ Die Gemeinde2) ist in Wahlbezirke1) eingeteilt.
In den
Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 22.05.2022
übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem
der Wahlberechtigte wählen kann.
Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf der
Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlraum das entsprechende Symbol für
Barrierefreiheit (Rollstuhlpiktogramm). Anderenfalls findet sich an dieser
Stelle das durchgestrichene Symbol.
S Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der
allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde
Dienststelle, Gebäude, Zimmer
Gemeindeverwaltung Eppendorf, Zimmer 3, Großwaltersdorfer Straße 8,
09575 Eppendorf
zur
Einsichtnahme aus.
S Folgende Wahlräume sind barrierefrei erreichbar:
Wahlbezirk |
Adresse |
130 |
Kultur- und Dorfgemeinschaftshaus
»Alter Bahnhof«, Bahnhofstraße 2 A, 09575 Eppendorf |
131 |
»Heiner-Müller-Schule« Eppendorf,
Großwaltersdorfer Straße 6 A, 09575 Eppendorf |
S Der Briefwahlvorstand tritt zur Durchführung der Zulassungsprüfung und
anschließenden Ermittlung des Briefwahlergebnisses um
Datum, Uhrzeit
12.06.2022, 16:00
Uhr
Ort
im Schulungsraum
der Freiwilligen Feuerwehr Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8 A, 09575
Eppendorf
zusammen.
3. Gewählt
wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die
Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters
sind von........................... grüner
Farbe.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats
sind von........................................ hellgelber
Farbe.
Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Bürgermeisters sind von. blauer
Farbe.
Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats sind von.............. weißer
Farbe.
Die
Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des
Wahlraums ausgehändigt.
4. Jeder
Wähler hat eine Stimme.
S Es wurden mehrere Wahlvorschläge zugelassen.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, den Beruf oder Stand und
die Postleitzahl sowie den Wohnort der nach § 20 Absatz 2 KomWO
bekanntgemachten Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der
nach § 19 Absatz 7 KomWO festgestellten Reihenfolge.
£ Es wurde ein Wahlvorschlag zugelassen.
Der Stimmzettel enthält den Familiennamen, Vornamen, den Beruf oder Stand und
die Postleitzahl sowie den Wohnort der nach § 20 Absatz 2 KomWO
bekanntgemachten Anschrift des Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlags sowie
eine freie Zeile.
£ Es wurde kein Wahlvorschlag zugelassen.
Der Stimmzettel enthält eine freie Zeile.
5. S Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen
der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere
eindeutige Weise kennzeichnet.
£ Sofern nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, gibt der Wähler
seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den im Stimmzettel
aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise
oder eine andere wählbare Person durch eindeutige Benennung auf der freien Zeile als gewählt kennzeichnet.
6. Jeder
Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl
sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder
Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder
Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl wegen eines
etwaigen zweiten Wahlganges nicht abgegeben. Beim zweiten Wahlgang soll sie
abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und das Filmen in der
Wahlkabine ist verboten.
7. Wer
einen Wahlschein hat, kann durch
persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebiets oder durch
Briefwahl wählen. Gilt der Wahlschein für mehrere gleichzeitig durchzuführende
Kommunalwahlen kann die persönliche Stimmabgabe nur in einem Wahlbezirk des jeweils
kleinsten Wahlgebiets erfolgen.
8. Wer
durch Briefwahl wählen will, muss
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen
amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel
(im verschlossenen Stimmzettelumschlag), dem Wahlschein mit der
unterschriebenen Versicherung an Eides statt so rechtzeitig der auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den
Wahlen nicht berücksichtigt.
Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.
9. Jeder
Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein
Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche
Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe
einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer
anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt
oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 StGB).
10. Die
Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum
befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung
der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung
verboten (§ 17 Absatz 2 KomWG).
Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe
über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig
(§ 17 Absatz 3 KomWG).
Datum |
|
Unterschrift |
Eppendorf, den 29. April 2022 |
(Dienstsiegel) |
|
1) Wenn Sonderwahlbezirke
gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.
2) Für Gemeinden, die in eine
größere Anzahl von Wahlbezirken eingeteilt sind.
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