Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ausgabe: Öffentliche Bekanntmachung e08/2022 vom 29. April 2022

Wahlbekanntmachung

zutreffendes bitte ankreuzen S und/oder ausfüllen

S Gemeinde       Eppendorf
S Landkreis        Mittelsachsen

Wahlbekanntmachung

1.     Am 12.06.2022 finden gleichzeitig die Wahlen

S des Bürgermeisters
S des Landrats

statt.
Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Der Termin eines zweiten Wahlgangs für die Wahl des Bürgermeisters ist der  03.07.2022.
Der Termin eines zweiten Wahlgangs für die Wahl des Landrats ist der             03.07.2022.

2.     £ Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk, der Wahlraum ist eingerichtet in/im
Bezeichnung des Wahlraums

S Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke1) eingeteilt:

Wahl-
bezirk-Nr.

Abgrenzung des Wahlbeizrks

Bezeichnung
des Wahlraums

Wahlraum
barrierefrei

130

Eppendorf

Kultur- und Dorfgemeinschaftshaus
»Alter Bahnhof«, Bahnhofstraße 2 A,
09575 Eppendorf

ja

131

Eppendorf

»Heiner-Müller-Schule« Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 6 A,
09575 Eppendorf

ja

132

Eppendorf,
OT Kleinhartmannsdorf

Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 85 A, 09575 Eppendorf, OT Kleinhartmannsdorf

 

133

Eppendorf
OT Großwaltersdorf

Sport- und Vereinshaus,
Mittelsaidaer Straße 12,
09575 Eppendorf, OT Großwaltersdorf

 

908

Gemeinde Eppendorf

Rathaus Eppendorf,
Großwaltersdorfer Straße 8,
09575 Eppendorf
(Briefwahllokal)

 

£ Die Gemeinde2) ist in        Wahlbezirke1) eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 22.05.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlraum das entsprechende Symbol für Barrierefreiheit (Rollstuhlpiktogramm). Anderenfalls findet sich an dieser Stelle das durchgestrichene Symbol.

S Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde

Dienststelle, Gebäude, Zimmer
Gemeindeverwaltung Eppendorf, Zimmer 3, Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf

zur Einsichtnahme aus.

S Folgende Wahlräume sind barrierefrei erreichbar:

Wahlbezirk

Adresse

130

Kultur- und Dorfgemeinschaftshaus »Alter Bahnhof«, Bahnhofstraße 2 A, 09575 Eppendorf

131

»Heiner-Müller-Schule« Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 6 A, 09575 Eppendorf

S Der Briefwahlvorstand tritt zur Durchführung der Zulassungsprüfung und anschließenden Ermittlung des Briefwahlergebnisses um

Datum, Uhrzeit

12.06.2022, 16:00 Uhr

Ort

im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8 A, 09575 Eppendorf

zusammen.

3.     Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von........................... grüner Farbe.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von........................................ hellgelber Farbe.
Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Bürgermeisters sind von. blauer Farbe.
Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats sind von.............. weißer Farbe.

Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.

4.     Jeder Wähler hat eine Stimme.

S Es wurden mehrere Wahlvorschläge zugelassen.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, den Beruf oder Stand und die Postleitzahl sowie den Wohnort der nach § 20 Absatz 2 KomWO bekanntgemachten Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 19 Absatz 7 KomWO festgestellten Reihenfolge.

£ Es wurde ein Wahlvorschlag zugelassen.
Der Stimmzettel enthält den Familiennamen, Vornamen, den Beruf oder Stand und die Postleitzahl sowie den Wohnort der nach § 20 Absatz 2 KomWO bekanntgemachten Anschrift des Bewerbers des zugelassenen Wahlvorschlags sowie eine freie Zeile.

£ Es wurde kein Wahlvorschlag zugelassen.
Der Stimmzettel enthält eine freie Zeile.

5.     S Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.

£ Sofern nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, gibt der Wähler seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine andere wählbare Person durch eindeutige Benennung auf der freien Zeile als gewählt kennzeichnet.

6.     Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl wegen eines etwaigen zweiten Wahlganges nicht abgegeben. Beim zweiten Wahlgang soll sie abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und das Filmen in der Wahlkabine ist verboten.

7.     Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen. Gilt der Wahlschein für mehrere gleichzeitig durchzuführende Kommunalwahlen kann die persönliche Stimmabgabe nur in einem Wahlbezirk des jeweils kleinsten Wahlgebiets erfolgen.

8.     Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag), dem Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.

Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.

9.     Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 StGB).

10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 17 Absatz 2 KomWG).

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig (§ 17 Absatz 3 KomWG).

 

Datum

 

Unterschrift

Eppendorf, den 29. April 2022

(Dienstsiegel)

 

1) Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.

2) Für Gemeinden, die in eine größere Anzahl von Wahlbezirken eingeteilt sind.

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