Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e15-2025 vom 28. April 2025

Abbrennen eines Feuerwehrks

Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für Sonntag, den 4. Mai 2025, im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr und 22:00 Uhr an der Freiberger Straße 128a in Eppendorf.

Eppendorf, den 28. April 2025


i. V. Toralf Ender
1. Stellv. Bürgermeister

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