Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e15-2025 vom 28. April 2025
Abbrennen eines Feuerwehrks
Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz
1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des
Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für Sonntag, den 4.
Mai 2025, im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr und 22:00 Uhr an der Freiberger Straße
128a in Eppendorf.
Eppendorf, den 28. April 2025
i. V. Toralf Ender
1. Stellv. Bürgermeister
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