Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e12-2025 vom 01. April 2025

Frühjahrs-Straßenreinigung

Die Frühjahrs-Straßenreinigung findet im Gemeindegebiet in der Zeit vom 22. April 2025 bis 25. April 2025 statt.

Um eine ungehinderte Reinigung zur ermöglichen, wird in diesem Zeitraum abschnittweise ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Aufgrund des umfangreichen Straßennetzes können nicht alle Straßen mit einer Beschilderung versehen werden. Wir bitten deshalb alle Kraftfahrer, die Fahrbahnen nach Möglichkeit freizuhalten, da ein Nachkehren nicht erfolgt.

Diese Straßenreinigung befreit Anlieger nicht von ihrer Reinigungspflicht nach Straßenreinigungssatzung:

-      Zur Straßenreinigung verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer (wie Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Dazu zählen auch Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine in Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter beträgt.

-      Die Reinigungsverpflichtung umfasst Gehwege und weitere Flächen an Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage auf der gesamten Länge der Anliegergrundstücke. Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, sind die Flächen neben der Fahrbahn den ortsüblichen Gehwegen gleichzusetzen (ca. 1,50 Meter - Seitenstreifen).

-      Zu beseitigen sind alle durch gewöhnliche oder andere Weise verursachten Verschmutzungen. Dieser Kehricht ist sofort zu entfernen; er darf weder den Nachbarn zugeführt werden, noch in die Schnittgerinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben entsorgt werden.

-      Die Verpflichtung zur Straßenreinigung sowie die Räum- und Streupflicht besteht das gesamte Jahr.

Die Straßenreinigungssatzung kann im Rathaus zu den Dienststunden oder auf der Webseite https://www.gemeinde-eppendorf.de/rathaus_online/satzung.php eingesehen werden.

Eppendorf, 1. April 2025

Axel Röthling

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