Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e12-2025 vom 01. April 2025
Frühjahrs-Straßenreinigung
Die Frühjahrs-Straßenreinigung findet im Gemeindegebiet in
der Zeit vom 22. April 2025 bis 25. April 2025 statt.
Um eine ungehinderte Reinigung
zur ermöglichen, wird in diesem Zeitraum abschnittweise ein eingeschränktes
Haltverbot angeordnet. Aufgrund des umfangreichen Straßennetzes können nicht
alle Straßen mit einer Beschilderung versehen werden. Wir bitten deshalb alle
Kraftfahrer, die Fahrbahnen nach Möglichkeit freizuhalten, da ein Nachkehren
nicht erfolgt.
Diese Straßenreinigung befreit Anlieger nicht von ihrer
Reinigungspflicht nach Straßenreinigungssatzung:
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Zur Straßenreinigung verpflichtet sind
Eigentümer und Besitzer (wie Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer
Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Dazu zählen
auch Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine
in Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende unbebaute
Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße
nicht mehr als 10 Meter beträgt.
-
Die Reinigungsverpflichtung umfasst Gehwege und
weitere Flächen an Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage auf der
gesamten Länge der Anliegergrundstücke. Sind auf keiner Straßenseite Gehwege
vorhanden, sind die Flächen neben der Fahrbahn den ortsüblichen Gehwegen
gleichzusetzen (ca. 1,50 Meter - Seitenstreifen).
-
Zu beseitigen sind alle durch gewöhnliche oder
andere Weise verursachten Verschmutzungen. Dieser Kehricht ist sofort zu
entfernen; er darf weder den Nachbarn zugeführt werden, noch in die
Schnittgerinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben
entsorgt werden.
-
Die Verpflichtung zur Straßenreinigung sowie die
Räum- und Streupflicht besteht das gesamte Jahr.
Die Straßenreinigungssatzung kann im Rathaus zu den Dienststunden oder auf der Webseite https://www.gemeinde-eppendorf.de/rathaus_online/satzung.php eingesehen werden.
Eppendorf, 1. April 2025
Axel Röthling
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