Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e10/2025 vom 18. März 2025
Abbrennen eines Feuerwerks
Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für
Samstag, den 22. März 2025, im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr
und 22:00 Uhr.
an der Gränitzer Straße in Großwaltersdorf.
Eppendorf, den 18. März 2025
Axel Röthling
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