Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e10/2025 vom 18. März 2025

Abbrennen eines Feuerwerks

Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

Samstag, den 22. März 2025, im Zeitraum zwischen 21:30 Uhr und 22:00 Uhr.

an der Gränitzer Straße in Großwaltersdorf.

Eppendorf, den 18. März 2025


Axel Röthling

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