Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e04-2025 vom 22. Januar 2025
Abbrennen eines Feuerwerks
Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme
vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1
1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des
Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für
Sonntag, den 9. Februar 2025, im Zeitraum zwischen 17:30 und
18:30 Uhr,
an der Wiesenstraße.
Eppendorf, den 21. Januar 2025
i. V. Julia Klüber
2. Stellv. Bürgermeisterin
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