Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e04-2025 vom 22. Januar 2025

Abbrennen eines Feuerwerks

Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

Sonntag, den 9. Februar 2025, im Zeitraum zwischen 17:30 und 18:30 Uhr,
an der Wiesenstraße.

Eppendorf, den 21. Januar 2025

i. V. Julia Klüber
2. Stellv. Bürgermeisterin

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