Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
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Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e47/2024 vom 10. Dezember 2024

Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte

Ortsübliche Bekanntmachung nach § 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über das Widerspruchsrecht zur Weitergabe persönlicher Daten an Parteien und Wählergruppen

Nach § 50 Absatz 1 BMG darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über

- Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und
- Anschriften

von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal Amt24:

>> Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter: >>Informationen zum Datenschutz

Eppendorf, den 10. Dezember 2024

Axel Röthling
Bürgermeister

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