Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e47/2024 vom 10. Dezember 2024
Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte
Ortsübliche Bekanntmachung nach § 50 Absatz 5 des
Bundesmeldegesetzes (BMG) über das Widerspruchsrecht zur Weitergabe
persönlicher Daten an Parteien und Wählergruppen
Nach § 50 Absatz 1 BMG darf die Gemeinde als Meldebehörde im
Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und
anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über
- Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und
- Anschriften
von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter
bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon
Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde
eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen
abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen
wird.
Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer
Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl
oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal Amt24:
>>
Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter: >>Informationen
zum Datenschutz
Eppendorf, den 10. Dezember 2024
Axel Röthling
Bürgermeister
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