Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e45-2024 vom 25. November 2024

Abbrennen eines Feuerwehrks

Ortsübliche Bekanntgabe über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung; Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2

Die Gemeinde Eppendorf hat eine Ausnahme vom Verbot des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.

Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für

Samstag, den 30. November 2024, im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 21:10 Uhr,

auf dem Gelände Borstendorfer Straße 60 (ehemals Tenne) in Eppendorf.

Eppendorf, den 25. November 2024

Axel Röthling
Bürgermeister

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