Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e44/2024 vom 18. November 2024
Abbrennen eines Feuerwehrks
Ortsübliche Bekanntgabe
über die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gemäß § 23 Absatz 2 Satz 1 in
Verbindung mit § 24 Absatz 1 1. Sprengstoffverordnung
Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2
Das Landratsamt Mittelsachsen hat eine Ausnahme vom Verbot
des Abbrennens von Feuerwerken zugelassen.
Die Ausnahmegenehmigung wurde erteilt für
Samstag, den 07. Dezember 2024, im Zeitraum zwischen 16.00 –
19.00 Uhr.
an der Borstendorfer Straße, außerhalb der Ortslage, in Höhe
Sendemast.
Eppendorf, den 15. November 2024
Axel Röthling
Bürgermeister
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