Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e38/2024 vom 15. Oktober 2024

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppendorf, Vorentwurf Stand 09/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf hat in öffentlicher Sitzung am 19. März 2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Eppendorf beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht erstellt.

Zur sinnvollen Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien entschied sich die Gemeinde dazu, auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), Eignungsflächen für die Errichtung von Sonderflächen auszuweisen. Beim Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) wird dabei der Anspruch verflogt, dass auch nur Eignungsflächen ausgewiesen werden, welche sich vorrangig zu Nutzung als PVFFA eignen. Um dies sicherzustellen, wurde eine Potentialflächenanalyse durchgeführt, wobei Kriterien, wie z.B. Naturschutz, Nähe zu Siedlungsgebieten und Bodenqualität, in die Bewertung eingeflossen sind. Die Potentialflächenanalyse untersuchte dabei das komplette Gemeindegebiet.

Durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplans ordnet die Gemeinde Eppendorf ihr Gemeindegebiet und stellt fest, dass es im Gemeindegebiet geeignete Flächen zur Errichtung von PVFFA gibt. Dabei entsteht durch die Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan jedoch noch kein Baurecht. Für die Umsetzung der Vor-haben muss vorher noch das verbindliche Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan) durchgeführt sowie eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Landkreis Mittelsachsen eingeholt werden.

Nach der 2. Änderung sollen im Flächennutzungsplan zwei Flächen zur Nutzung als Agri-PV, vier Flächen zur Nutzung als PVFFA im klassischen Sinne und eine Fläche zur Nutzung als Biomethananlage dargestellt werden. Die Lage der Flächen kann der Anlage 1 entnommen werden. Um den Umweltschutz zu würdigen, werden darüber hinaus Heckenstrukturen, Feldgehölze und gewässerbegleitendes Gehölz festgesetzt. Diese wurden in Ihrer Lage so gewählt, dass damit der Biotopverbund im westlichen Bereich von Eppendorf erhalten bleibt. Weiterhin sollen die Biotope Hochstaudenflur nährstoffreicher & frischer Standorte, Lesesteinhaufen und Standgewässer, welche von den nachgeordneten Planungen (Bauleitplanverfahren) berührt werden könnten, erhalten bleiben.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppendorf mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 09/2024) liegt in der Zeit vom 4. November 2024 bis 6. Dezember 2024 in der Gemeinde Eppendorf, Bauamt, Großwaltersdorfer Straße 8, in 09575 Eppendorf während der Dienststunden

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Eppendorf, Großwaltersdorfer Straße 8, in 09575 Eppendorf abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden.

Weiterhin werden die Dokumente über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eppendorf, den 14. Oktober 2024

 

Axel Röthling
Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte Lage der Sonderflächen

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