Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf
ImpressumHerausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.
Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e38/2024 vom 15. Oktober 2024
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eppendorf,
Vorentwurf Stand 09/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eppendorf hat in öffentlicher
Sitzung am 19. März 2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung
des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Eppendorf beschlossen. Die Änderung
des Flächennutzungsplans wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht
erstellt.
Zur sinnvollen Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien
entschied sich die Gemeinde dazu, auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan), Eignungsflächen für die Errichtung von Sonderflächen
auszuweisen. Beim Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFFA) wird dabei
der Anspruch verflogt, dass auch nur Eignungsflächen ausgewiesen werden, welche
sich vorrangig zu Nutzung als PVFFA eignen. Um dies sicherzustellen, wurde eine
Potentialflächenanalyse durchgeführt, wobei Kriterien, wie z.B. Naturschutz,
Nähe zu Siedlungsgebieten und Bodenqualität, in die Bewertung eingeflossen
sind. Die Potentialflächenanalyse untersuchte dabei das komplette
Gemeindegebiet.
Durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplans ordnet die
Gemeinde Eppendorf ihr Gemeindegebiet und stellt fest, dass es im
Gemeindegebiet geeignete Flächen zur Errichtung von PVFFA gibt. Dabei entsteht
durch die Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan jedoch noch kein
Baurecht. Für die Umsetzung der Vor-haben muss vorher noch das verbindliche
Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan) durchgeführt sowie eine Baugenehmigung
durch das Landratsamt Landkreis Mittelsachsen eingeholt werden.
Nach der 2. Änderung sollen im Flächennutzungsplan zwei
Flächen zur Nutzung als Agri-PV, vier Flächen zur Nutzung als PVFFA im
klassischen Sinne und eine Fläche zur Nutzung als Biomethananlage dargestellt
werden. Die Lage der Flächen kann der Anlage 1 entnommen werden. Um den
Umweltschutz zu würdigen, werden darüber hinaus Heckenstrukturen, Feldgehölze
und gewässerbegleitendes Gehölz festgesetzt. Diese wurden in Ihrer Lage so
gewählt, dass damit der Biotopverbund im westlichen Bereich von Eppendorf erhalten
bleibt. Weiterhin sollen die Biotope Hochstaudenflur nährstoffreicher &
frischer Standorte, Lesesteinhaufen und Standgewässer, welche von den
nachgeordneten Planungen (Bauleitplanverfahren) berührt werden könnten,
erhalten bleiben.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Eppendorf mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand
09/2024) liegt in der Zeit vom 4. November 2024 bis 6. Dezember 2024 in der
Gemeinde Eppendorf, Bauamt, Großwaltersdorfer Straße 8, in 09575 Eppendorf
während der Dienststunden
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Eppendorf,
Großwaltersdorfer Straße 8, in 09575 Eppendorf abgegeben werden. Stellungnahmen
können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht
werden.
Weiterhin werden die Dokumente über das Zentrale
Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich
gemacht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht
hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Änderung des
Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eppendorf, den 14. Oktober 2024
Axel Röthling
Bürgermeister
Anlage: Übersichtskarte Lage der Sonderflächen
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