Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Eppendorf

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Herausgeber: Gemeinde Eppendorf
Redaktion: Gemeinde Eppendorf/Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich für die amtlichem Mitteilungen ist der Bürgermeister.

 


 

Ausgabe: elektronisches Amtsblatt e35/2024 vom 08. Oktober 2024

Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte

Sie haben gegenüber ihrer Meldebehörde ein Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung oder Veröffentlichung ihrer Daten.

Sie können in folgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten widersprechen:

- an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen (§ 50 Absatz 1 BMG)
- von Ehe- und Altersjubiläen (§ 50 Absatz 2 BMG)
- von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 3 BMG)
- an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Absatz 2 BMG)
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Absatz 3 BMG).

Bitte richten sie ihren Widerspruch mit folgenden Angaben der antragstellenden Person:

- Name, Vorname,
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitz (Straße, Hausnummer)
- Unterschrift

schriftlich oder persönlich zur Niederschrift an die

Gemeinde Eppendorf
Meldestelle
Großwaltersdorfer Straße 8
09575 Eppendorf

Der Widerspruch gilt, bis sie ihn widerrufen. Für die Bearbeitung werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Informationen erhalten Sie im Serviceportal Amt24:

>> Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Informationen zum Datenschutz erhalten sie unter: >> Informationen zum Datenschutz

Eppendorf, 7. Oktober 2024

Axel Röthling
Bürgermeiter

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